Die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) war keine leichte Geburt. Beschlossen wurde sie bereits mit dem Bürokratieentlastungsgesetz II im September 2019, es dauerte jedoch bis zum 1. Januar 2023, bis das Verfahren in Gänze bei allen Beteiligten – Ärzte, Arbeitgeber, Arbeitnehmer – zum Einsatz kommen konnte.
Nun gehört die eAU seit über sechs Monaten zur betrieblichen Praxis und beschert Arbeitgebern und Arbeitnehmern neue Pflichten und neue Arbeitsabläufe. Dies führt zwar durchaus zu Bürokratieentlastung, macht Handwerksbetrieben aber auch Probleme. Wo genau es hakt und was Betriebe tun können, erläutern wir hier.