Bei Ihrer Versicherung können Sie sich für oder gegen einen Anspruch auf Krankengeld im Krankheitsfall entscheiden.
Ohne Anspruch auf Krankengeld zahlen Sie für Ihre Krankenversicherung den ermäßigten Beitragssatz von 14,0 Prozent.
Bei der Versicherung mit Krankengeldanspruch erhalten Sie das Krankengeld ab dem 43. Tag
- der ärztlichen Krankschreibung,
- der Behandlung im Krankenhaus oder
- der Behandlung in einer Reha-Einrichtung.
Hierfür zahlen Sie den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent.
Sie können zusätzlich den IKK Wahltarif Krankengeld abschließen, damit erhalten Sie das Krankengeld schon ab dem 15. Tag.
Die Prämie für den IKK Wahltarif Krankengeld beträgt 2,5 Prozent Ihres beitragspflichtigen Einkommens und ist unabhängig von Ihrem Alter, Geschlecht oder Gesundheitszustand.
Wir bieten Ihnen diesen Wahltarif und nähere Informationen dazu am Ende unseres Dialoges an.