Korb mit Wäsche steht vor einer Wand auf dem Boden

Haushaltshilfe über die Krankenkasse

Wenn Sie Ihren Haushalt vorübergehend nicht weiterführen können (zum Beispiel aufgrund eines Krankenhausaufenthalts), kann Sie die IKK classic bei einer Haushaltshilfe unterstützen. Hier finden Sie alle Informationen zu den Voraussetzungen, der Dauer, den Kosten bzw. der Zuzahlung sowie zur Antragstellung.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Wir unterstützen Sie über die vom Gesetzgeber festgelegte Altersbegrenzung hinaus.

  • Wir erweitern bei einer schweren Krankheit den Anspruch auf eine Haushaltshilfe auf maximal 26 Wochen.

  • Sie zahlen lediglich eine Zuzahlung von mindestens fünf Euro und höchstens zehn Euro pro Tag. Diese Zuzahlungen werden auf die Höchstgrenze für Zuzahlungsbefreiung angerechnet.

Haushaltshilfe Voraussetzungen: Wann besteht Anspruch

Sie haben Anspruch auf eine Haushaltshilfe, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Sie haben den Haushalt bisher selbst geführt und
  • können ihn aus gesundheitlichen Gründen aktuell nicht weiterführen (z. B. aufgrund einer schweren Erkrankung, eines Krankhausaufenthalts oder einer Kur).
  • Im Haushalt lebt mindestens ein Kind unter zwölf Jahren oder
  • es ist behindert und auf Hilfe angewiesen.

 

Haushaltshilfe Voraussetzungen: Wann besteht Anspruch

Sie haben Anspruch auf eine Haushaltshilfe, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Sie haben den Haushalt bislang selbst geführt und eine andere im Haushalt lebende Person kann den Haushalt nicht weiterführen.

  • Ihnen ist keine Weiterführung des eigenen Haushalts aufgrund eines Krankenhaus- oder Kuraufenthalts möglich und im Haushalt lebt ein Kind, das jünger als 14 Jahre und auf Hilfe angewiesen ist.

  • Oder bei Ihnen liegt eine schwere Krankheit oder akute Verschlimmerung einer Krankheit vor.

Haushaltshilfe bei Schwangerschaft oder Entbindung

Als Schwangere unterstützen wir Sie selbstverständlich auch. Für Sie kann Haushaltshilfe in Frage kommen, wenn

  • Sie den Haushalt wegen Ihrer Schwangerschaft oder der Entbindung nicht weiterführen können und
  • keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt übernehmen kann und
  • ein Arzt die Haushaltshilfe medizinisch begründet.

Dauer: Wie lange unterstützt mich eine Haushaltshilfe?

Die Haushaltshilfe unterstützt Sie bei ...

  • stationärer Behandlung

    für den Zeitraum Ihrer stationären Behandlung

  • schwerer Erkrankung

    maximal vier Wochen bzw. maximal 26 Wochen, wenn im Haushalt ein Kind lebt, das jünger als 14 Jahre und auf Hilfe angewiesen ist

  • Schwangerschaft

    so lange wie aus ärztlicher Sicht erforderlich

Mehrleistungen der IKK classic

Damit bieten wir unseren Versicherten ein Leistungsplus und unterstützen sie zwei Jahre länger: Denn der Gesetzgeber sieht eine Haushaltshilfeleistung lediglich bis zum vollendeten 12. Lebensjahr vor.

Kosten und Zuzahlungen

Die Haushaltshilfe übernimmt für Sie die hauswirtschaftliche Versorgung und ggf. die Kinderbetreuung. Dabei entscheiden Sie, ob Sie die Haushaltshilfe

  • über einen Leistungserbringer der IKK classic in Anspruch nehmen oder
  • eine selbstbeschaffte Ersatzkraft (Nachbar, Bekannte, Freunde …) organisieren.

Bei einem Vertragspartner der IKK classic übernehmen wir die Kosten in Höhe der Vertragspreise, bei einer selbstbeschafften Ersatzkraft erfolgt die Kostenübernahme in einer angemessenen Höhe. Unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen wir auch den Verdienstausfall Ihres berufstätigen Ehepartners. Die Aufwendungen werden insgesamt für eine angemessene Stundenzahl je Einsatztag erstattet. Sprechen Sie uns bitte an, wir beraten Sie gerne.

Haben Sie das 18. Lebensjahr vollendet, fallen für Sie eine gesetzliche Zuzahlung in Höhe von zehn Prozent der täglichen Kosten für die Haushaltshilfe an, mindestens fünf Euro und höchstens zehn Euro pro Tag, jedoch nicht mehr als die tägliche Leistung der IKK classic. Diese Zuzahlungen werden auf die Höchstgrenze für eine Zuzahlungsbefreiung angerechnet. 

Mehr zum Thema Zuzahlungen

Gut zu wissen

Benötigt eine Versicherte wegen regulärer Beschwerden in der Schwangerschaft oder unmittelbar im Anschluss an die Geburt Haushaltshilfe, so müssen keine Zuzahlungen entrichtet werden.

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Wir ersetzen Verdienstausfälle durch die Zahlung von Kinderpflegekrankengeldern. Mehr erfahren

Haushaltshilfe beantragen: So klappt's

Setzen Sie sich frühzeitig mit uns in Verbindung, damit die Organisation reibungslos klappt.

  • Antrag auf Haushaltshilfe rechtzeitig vor Inanspruchnahme der Leistung stellen

  • Ärztliche Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit beilegen: Sie bestätigt, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, den Haushalt weiterzuführen.

  • Option wählen: Vertragspartner der IKK classic oder selbst organisierte Ersatzkraft

  • Start/Umfang abstimmen: benötigte Stunden pro Einsatztag klären

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