| betriebliche Voraussetzung |
auch in Kleinbetrieben möglich
|
nur bei Arbeitgebern mit mehr als 15 Mitarbeitern möglich
|
nur bei Arbeitgebern mit mehr als 25 Mitarbeitern möglich
|
Zeitraum
|
Arbeitnehmer können dem Betrieb bis zu zehn Arbeitstage fernbleiben
|
vollständige oder teilweise Freistellung von der Arbeit für bis zu sechs Monate
Ein auf drei Monate verkürzter Anspruch auf Pflegezeit besteht darüber hinaus für die Begleitung eines schwerstkranken nahen Angehörigen während der letzten Lebensphase von Wochen oder Monaten.
|
teilweise Freistellung: Die Beschäftigung kann maximal 24 Monate auf bis zu 15 Stunden pro Woche reduziert werden.
|
Nachweis gegenüber dem Arbeitgeber
|
Bitte informieren sie Ihren Arbeitgeber und legen ihm ggf. ein ärztliches Attest vor.
Von der IKK classic erhalten Sie nach der Bewilligung einen Leistungsbescheid über die Höhe und den Zeitraum des gewährten Pflegeunterstützungsgeldes zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber.
|
Die Pflegebedürftigkeit eines nahen Angehörigen muss durch eine Bescheinigung der Pflegekasse oder des Medizinischen Dienstes (MD) nachgewiesen werden.
|
Die Pflegebedürftigkeit eines nahen Angehörigen muss durch eine Bescheinigung der Pflegekasse oder des Medizinischen Dienstes (MD) nachgewiesen werden.
|
Mitteilungspflicht
|
Dem Arbeitgeber ist unverzüglich mitzuteilen, ab wann und wie lange die Freistellung benötigt wird.
|
Dem Arbeitgeber ist mindestens zehn Tage vorher mitzuteilen, ab wann und wie lange die Freistellung benötigt wird sowie ihr Umfang.
|
Dem Arbeitgeber ist spätestens acht Wochen vor Beginn der Familienpflegezeit die Freistellung schriftlich mitzuteilen.
|
| Vereinbarung |
|
schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber über Dauer und Umfang der Freistellung sowie die Verteilung der verbleibenden Rest-Arbeitszeit
|
schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber über Dauer und Umfang der Freistellung sowie die Verteilung der verbleibenden Rest-Arbeitszeit
|
Kündigungsschutz
|
besonderer Kündigungsschutz
|
besonderer Kündigungsschutz
|
besonderer Kündigungsschutz
|
Lohnfortzahlung
|
Die Pflegekasse zahlt Pflegeunterstützungsgeld für den Freistellungszeitraum in Höhe von bis zu 90 Prozent des ausgefallenen Nettoeinkommens.
|
Der Arbeitgeber zahlt bei einer teilweisen Freistellung von der Arbeit ein entsprechend reduziertes Gehalt.
Beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben kann ein zinsloses Darlehen beantragt werden. Dieses richtet sich in seiner Höhe nach dem Einkommensausfall und wird monatlich ausgezahlt.
|
Der Arbeitgeber zahlt bei einer teilweisen Freistellung von der Arbeit ein entsprechend reduziertes Gehalt.
Beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben kann ein zinsloses Darlehen beantragt werden. Dieses richtet sich in seiner Höhe nach dem Einkommensausfall und wird monatlich ausgezahlt.
|
Ort der Pflege
|
Pflege in der häuslichen Umgebung
|
auch außerhäusliche Betreuung möglich, beispielsweise eines minderjährigen pflegebedürftigen nahen Angehörigen
|
auch außerhäusliche Betreuung möglich, beispielsweise eines minderjährigen pflegebedürftigen nahen Angehörigen
|