
Renten- und Arbeitslosenversicherung
Als Pflegeperson haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf die Zahlung von Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträgen. So soll Ihr Pflegeaufwand entsprechend gewürdigt werden. Die Beitragszahlung erfolgt durch die Pflegekasse der IKK classic direkt an den jeweils zuständigen Versicherungsträger. Ein Antrag ist nicht notwendig. Sobald der Pflegekasse Informationen zu Ihrer Pflegetätigkeit vorliegen, prüft sie Ihren Anspruch.