Was ist beim mobilen Arbeiten zu beachten?
Auch wenn es nicht in den Arbeitsschutzgesetzen oder an anderer Stelle genau festgelegt ist: Mobiles Arbeiten ist generell zulässig. Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages beschreiben mobiles Arbeiten als Arbeitsform, die nicht an ein Büro oder einen häuslichen Arbeitsplatz gebunden ist.
Arbeiten kann man also von überall: im Zug, im Café, im Hotel. Gebunden ist die Arbeit einzig an eine Verbindung zum Betrieb, die über das mobile Netz hergestellt wird. Jobs, die im Prinzip nur eine Internetverbindung und entsprechende Hardware wie Laptop oder Smartphone brauchen, können so ortsunabhängig ausgeführt werden. Da Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Gegebenheiten in Cafés oder im Zug nicht beeinflussen können, gelten Bestimmungen wie zum Beispiel die Pflicht zur ergonomischen Einrichtung des Arbeitsplatzes nicht.
Das bringt aber auch ein paar Nachteile mit sich: Auf Reisen kann schnell die Internetverbindung wegbrechen oder in der Hotel-Lobby gibt es laute Umgebungsgeräusche. Ohne einen festen Arbeitsplatz ist auch die Gefahr von Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz höher. Schnell ist spätabends um 23 Uhr noch eine Mail beantwortet – und damit die Bestimmung von 11 Stunden Ruhezeit zwischen Feierabend und Arbeitsanfang am nächsten Tag nicht mehr eingehalten.