Arbeitnehmer holt Kartons aus einem Hochregal, die auf ihn fallen werden

Digitale Meldung von Arbeitsunfällen – Das ändert sich 2024

Widerfährt Ihren Mitarbeitenden etwa auf dem Weg zum Arbeitseinsatz oder währenddessen ein Unfall, greift die Unfallversicherung. Ab 2024 kommt Unterstützung nun sogar noch schneller als bisher. Welche Vorteile die digitale Meldung für Unternehmen hat, wie sie funktioniert und warum die Unfallversicherung ein „Glück im Unglück“ ist, erfahren Sie hier.

Einen Moment über zu viele Dinge gleichzeitig nachgedacht und schon ist es passiert: Knapp 787.500 Arbeitsunfälle wurden 2022 an die gesetzlichen Unfallversicherungsträger gemeldet.

Sie treten in Deutschland für die Folgen ein. Unternehmerinnen und Unternehmer sind dann verpflichtet, schnell zu reagieren und den Zwischenfall zu melden.

Ab wann läuft die Meldung von Arbeitsunfällen digital?

Ab Anfang 2024 ist die Meldung von Arbeitsunfällen nicht mehr nur auf dem Postweg, sondern auch digital möglich. Hintergrund ist die Verordnung zur Neuregelung der Anzeige von Versicherungsfällen in der gesetzlichen Unfallversicherung. Bis Januar 2028 sind beide Meldeverfahren zugelassen.

Ab dem 1. Januar 2028 wird die Meldung von Arbeitsunfällen, Wegeunfällen, Schülerunfällen und Berufskrankheiten an Berufsgenossenschaften und Unfallkassen nur noch digital möglich sein.

Vorteile der digitalen Meldung von Arbeitsunfällen

Durch die digitale Meldung sparen Sie sich ab 2024 nicht nur wertvolle Arbeitszeit – Ihre Mitarbeitenden erhalten die Unterstützung auch noch schneller. Es lohnt sich also, den digitalen Weg frühzeitig in Anspruch zu nehmen:

  • Für die Nutzung der Online-Meldung ist keine neue Software notwendig, die Meldung läuft browserbasiert über das Serviceportal der gesetzlichen Unfallversicherung.

  • Wer ein Benutzerkonto einrichtet, muss die Daten seiner Mitarbeitenden und die richtige Berufsgenossenschaft nicht jedes Mal manuell eingeben, sie werden dann automatisch eingetragen.

  • Eine unkomplizierte digitale Eingabemaske führt durch den Meldeprozess – unvollständige Unterlagen und Verzögerungen gehören der Vergangenheit an.

  • Drei Tage Zeit bleibt für die Meldung von Arbeitsunfällen. Auf digitalem Weg geht es jetzt noch schneller.

  • Durch den gesparten Postweg, erhalten die Unfallversicherer zügig die wichtigen Informationen und können früher im Sinne Ihrer Mitarbeitenden handeln.

  • Die Daten werden verschlüsselt und DSGVO-konform übertragen.

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Was ändert sich noch im Meldeprozess?

Neben der Digitalisierung der Meldungen wurden mit der Neuerung der Unfallversicherung-Anzeigeverordnung (UVAV) weitere Änderungen und Ergänzungen umgesetzt.

1. Die Angaben zum Geschlecht werden um die Einträge "Divers" und "keine Angabe" ergänzt.

2. Sie können angeben, ob der Unfall während einer Homeoffice-Tätigkeit oder während des Distanzunterrichts passiert ist.

3. Ergänzt wird die Angabe, ob bei betreffenden Mitarbeitenden eine geringfügige Beschäftigung vorliegt.

4. Sie können zusätzlich eintragen, ob ein Gewaltereignis vorgelegen hat.

Wofür sind Unfallversicherungen zuständig?

Die gesetzliche Unfallversicherung hat die Aufgabe, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. Da das nicht immer gelingt, soll sie nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wiederherstellen und sie oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen entschädigen.  

Zuständig hierfür sind die nach Branchen gegliederten gewerblichen Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand.

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Was zählt als Arbeitsunfall?

Im Laufe ihres Bestehens hat die Unfallversicherung den Kreis ihrer Versicherten um einige Personengruppen erweitert. Darum zählen auch Unfälle von Schülerinnen und Schülern während des Schulbesuchs, von Kindern in Kindertagesstätten, aber auch von Engagierten bei Freiwilligen Feuerwehren oder in anderen Ehrenämtern zu den Arbeitsunfällen. Daneben sind Menschen abgesichert, die während eines Unfalls Erste Hilfe leisteten und dabei selbst zu Schaden kommen.

Man könnte auch sagen: Die Tätigkeit ist versichert und der Versicherungsschutz sichert alle Personen ab, die bei der Ausübung der genannten Tätigkeiten einen Unfall erleiden.

Wann greift der Versicherungsschutz im Arbeitsumfeld?

Im Arbeitsumfeld greift der Versicherungsschutz

  • bei Wegeunfällen, die mit der Arbeit in Verbindung stehen

  • bei der Teilnahme Beschäftigter am Betriebssport oder betrieblichen Ausflügen und Feiern

  • bei arbeitsbedingten Erkrankungen und Berufskrankheiten

  • bei der Instandhaltung von Arbeitsgeräten

  • bei Unfällen, die in sachlichem Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis stehen

Ausnahmen gibt es etwa für die private Unterbrechung von Wegen und für Unfälle, die auf genossenen Alkohol zurückzuführen sind, etwa bei einer Firmenfeier.

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Wie profitieren Mitarbeitende von der Unfallversicherung?

Für Mitarbeitende ist der besondere Schutz durch die Unfallversicherung „Glück im Unglück“, denn deren Leistungsspektrum ist besonders umfangreich. So können sie besondere Heilbehandlungen oder nach Bedarf Klinikaufenthalte in Anspruch nehmen, die nicht über die gesetzliche Krankenkasse abgedeckt sind.

Die Arbeit der Unfallversicherer ist geprägt durch den Leitsatz „mit allen geeigneten Mitteln“. Das bedeutet, dass Versicherte Anspruch auf eine umfassende medizinische Akutversorgung, umfangreiche medizinische, berufliche und soziale Rehabilitationsleistungen sowie Entschädigungsleistungen während der Behandlungsmaßnahmen und sogar darüber hinaus haben. Sogar Hinterbliebene sind im schlimmsten Fall dadurch abgesichert.

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