Frau liegt schwanger auf dem Bett und schaut in ihr Handy.

Schwanger in der Ausbildung – was nun?

Du befindest dich mitten in der Ausbildung und erwartest ein Baby? Jetzt fragst du dich vielleicht, ob eine Schwangerschaft deine Ausbildung gefährden kann. Allerdings brauchst du dir keine großen Sorgen machen: Auch für Auszubildende gilt der Mutterschutz. Was das für dich bedeutet und welche Vorbereitungen du treffen solltest, erfährst du hier.

Was bedeutet eigentlich "Mutterschutz"? Dieser Begriff bezeichnet eine Vielzahl an Regelungen und Vorschriften, die in einem Gesetz zum Schutz erwerbstätiger Schwangerer und frischgebackener Mütter festgehalten sind. Dazu zählt zum Beispiel ein besonderer Kündigungsschutz während und nach der Schwangerschaft, ein Beschäftigungsverbot vor und nach der Geburt, der Einkommensschutz während des Beschäftigungsverbots sowie ein besonderer Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz während der Schwangerschaft. Diese Regelungen gelten auch in der Ausbildung. Verstöße gegen das Gesetz werden als Straftat oder Ordnungswidrigkeit behandelt.

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Gesetzliche Vorgaben für schwangere Arbeitnehmerinnen

Wir haben die wichtigsten Vorschriften für dich zusammengefasst. Weitere Informationen zu den Themen Mutterschaftsleistungen, Eltern- und Kindergeld sowie allen weiteren gesetzlichen Leistungen für Familien erhältst du auf dem Familienportal, einem Service des Familienministeriums.

  • Mutterschutzfrist

    Die Schutzfrist für Mütter legt die Zeit fest, in der Schwangere nicht arbeiten dürfen. Sie beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet in der Regel acht Wochen nach der Entbindung. Sollte deine Führungskraft von dir verlangen, in dieser Zeitspanne zu arbeiten, kannst du dich an die nächstgelegene Aufsichtsbehörde wenden.

    Möchtest du auf die Mutterschutzfrist verzichten, zum Beispiel um deine Ausbildung noch vor der Geburt zu beenden? Das ist prinzipiell möglich, nach der Geburt allerdings nicht. Du solltest beachten: Die Geburt und die erste Zeit mit deinem Neugeborenen sind anstrengend – sowohl körperlich als auch psychisch. Die Mutterschutzfrist ist auch dafür da, dass du dich darauf vorbereiten kannst. Daher ist es empfehlenswert, dir diese Zeit zu nehmen. Du solltest auch kein schlechtes Gewissen gegenüber deiner Firma haben: Dir steht diese Zeit zu.

  • Beschäftigungsverbote

    Beschäftigungsverbote: In bestimmten Berufsbildern kann es sein, dass du auch schon früher nicht mehr arbeiten darfst – zum Beispiel in körperlich besonders fordernden Jobs oder wenn du mit gesundheitsschädlichen Stoffen zu tun hast. Grundsätzlich gilt: Dein Ausbildungsbetrieb darf dich keine Tätigkeiten ausüben lassen, bei denen du oder dein (ungeborenes) Kind einer sogenannten unverantwortbaren Gefährdung ausgesetzt sein könnten.

    Hinzu kommt die Höchstarbeitszeit: Bist du jünger als 18 Jahre, darfst du maximal acht Stunden pro Tag arbeiten und höchstens 80 Stunden in zwei aufeinanderfolgenden Wochen. Bist du über 18 Jahre, darfst du 8,5 Stunden pro Tag arbeiten und höchstens 90 Stunden in zwei aufeinanderfolgenden Wochen.

    Nachtarbeit ist verboten, zwischen 20.00 Uhr und 6.00 Uhr darfst du nicht arbeiten. Schwangere dürfen maximal bis 22.00 Uhr arbeiten, falls sie das ausdrücklich wünschen, die Arbeit zu Ausbildungszwecken nötig ist und eine Gefährdung ausgeschlossen ist. Auch Sonntagsarbeit ist prinzipiell ausgeschlossen, Ausnahmen gibt es nur unter strengen Bedingungen und auf deinen Wunsch hin.

    Welche Besonderheiten es im Hinblick auf das Coronavirus gibt, erfährst du hier.

  • Gesundheitsschutz

    Dein Betrieb muss deinen Arbeitsplatz so umgestalten, dass keine unverantwortbare Gefährdung besteht. Ist das nicht möglich, muss er dich an einen anderen Arbeitsplatz versetzen. Ist das nicht möglich, gilt unter Umständen ein individuelles Beschäftigungsverbot.

  • Besonderer Kündigungsschutz

    Der Kündigungsschutz greift vom Schwangerschaftsbeginn bis zum Ende der achtwöchigen Schutzfrist nach der Geburt. Aber auch nach Ablauf kann dich dein Betrieb – bis auf wenige Ausnahmen – frühestens vier Monate nach der Entbindung kündigen.

    Wichtig: Der Kündigungsschutz greift nur, wenn deine Führungskraft über die Schwangerschaft oder Geburt Bescheid weiß. Wird dir gekündigt, bevor du die Schwangerschaft oder Geburt gemeldet hast, kannst du die Mitteilung innerhalb von zwei Wochen nachreichen: Der Kündigungsschutz gilt auch, falls du zum Zeitpunkt der Kündigung bereits schwanger warst, aber noch nichts davon wusstest.

    Übrigens kann sich der Kündigungsschutz verlängern, falls du nach der Geburt Elternzeit nimmst.

  • Freistellung für Vorsorgeuntersuchungen

    Falls die erforderlichen Vorsorgeuntersuchungen nicht außerhalb deiner Arbeitszeiten stattfinden können, hast du dafür Anspruch auf eine Freistellung von der Arbeit. Dein Lohn oder Gehalt darf dafür nicht gekürzt werden. Deine Führungskraft kann einen Nachweis über die Zeit der Abwesenheit anfordern.

Zum Familienportal des Bundes

Besonderheiten des Mutterschutzes in der Ausbildung

Eine Ausbildung ist in der Regel ein befristetes Arbeitsverhältnis, das nach bestandener Abschlussprüfung endet. Wenn du während der Schwangerschaft gefehlt hast und deine Ausbildungszeit verlängern möchtest, kannst du das vor der Abschlussprüfung beantragen. Der Antrag geht an die zuständige Stelle – zum Beispiel an die Industrie- und Handelskammer (IHK) oder deine Handwerkskammer.

Die Schwangerschaft und das Lernen werden dir zu viel – und du hast Angst, durch die Abschlussprüfung zu rasseln? Selbst wenn du sie nicht bestehst, bist du abgesichert: Denn du kannst beantragen, dein Ausbildungsverhältnis bis zur nächsten Abschlussprüfung zu verlängern. Wichtig: Du kannst maximal ein Jahr verlängern.

Übrigens: Der Mutterschutz gilt auch in der Probezeit und diese darf trotz Schwangerschaft nicht verlängert werden.

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Finanzielle Unterstützung

Auch während der Schwangerschaft steht dir dein Lohn zu, der teilweise von anderen Einrichtungen gezahlt wird. Du hast ebenfalls Anspruch auf staatliche Leistungen:

  • Mutterschaftsgeld
    Für den Zeitraum der Mutterschutzfristen bekommst du Mutterschaftsgeld von deiner Krankenkasse. Die Höhe des Geldes richtet sich nach dem Durchschnitt des Nettogehalts der letzten drei Monate vor Beginn der Mutterschutzfrist, die Krankenkasse zahlt maximal 13 Euro pro Tag, den Rest übernimmt der Betrieb. Der Antrag muss bei der Krankenkasse gestellt werden, dazu braucht es eine ärztliche Bescheinigung über den Entbindungstag. Privat Versicherte bekommen unter Umständen das Geld vom Bundesamt für Soziale Sicherung.

  • Mutterschutzlohn
    Wer außerhalb der Mutterschutzfristen nicht arbeiten darf, zum Beispiel weil ein Beschäftigungsverbot besteht, bekommt Mutterschutzlohn. Der Betrag ist so hoch wie dein durchschnittlicher Bruttolohn der letzten drei Monate vor dem Beginn der Schwangerschaft.

  • Elterngeld
    Auch Azubis haben Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld. Wer also die Betreuung des Kindes selbst übernehmen will, kann das beantragen – die Ausbildungszeit verlängert sich dann um die Dauer der Elternzeit, das sind maximal 36 Monate. Elterngeld wird dabei höchstens 14 Monate lang gezahlt.
    Doch auch wer keine berufliche Auszeit nimmt, kann Elterngeld als Aufstockung des Gehaltes beantragen. Denn Auszubildende gelten nicht als voll erwerbstätig. Wie viele Stunden du pro Woche arbeitest, spielt daher keine Rolle – sondern nur, dass dein Kind größtenteils von dir zuhause betreut wird. Dann gibt es mindestens 300 Euro.

  • Kindergeld
    Eltern bekommen für ihr Kind bis zum 18. Lebensjahr Kindergeld. Beim ersten und zweiten Kind beträgt das seit dem 1. Januar 2021 monatlich 219 Euro pro Kind. Beim dritten Kind sind es 225 Euro und beim vierten Kind 250 Euro im Monat.

  • Berufsausbildungshilfe (BAB) und Bundesausbildungsförderung (BAföG)
    Bekommst du BAB oder BAföG, erhältst du das auch im Mutterschutz weiterhin, unter Umständen gibt es einen Kinderbetreuungszuschuss.

  • Sozialleistungen
    Wird es finanziell knapp, kannst du auch einmalig bestimmte Sozialleistungen erhalten, wie zum Beispiel Geld für die Babyausstattung, Kleidung, oder Umstandsmode. Das kannst du im Jobcenter vor Ort beantragen.

  • Bürgergeld und Sozialgeld
    In Härtefällen kannst du auch Bürgerngeld und Sozialgeld beantragen. 

    Mehr Infos findest du hier.

    Tipp: Wenn du Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen brauchst, kannst du dich zum Beispiel auch an Organisationen wie profamilia wenden. 

Vorgesetzte informieren

Du solltest deinem Ausbildungsbetrieb am besten frühzeitig von der Schwangerschaft erzählen. Denn: erst wenn Vorgesetzte davon wissen, können sie die gesetzlichen Vorgaben umsetzen – zum Beispiel mutterschaftsgerechte Arbeitsbedingungen für dich schaffen. Sarah Walter von azubi.de betont aber: "Man sollte der oder dem Vorgesetzten erst davon berichten, wenn man es sicher weiß – viele raten auch, erst nach Ablauf der ersten zwölf Schwangerschaftswochen." Schließlich besteht in den ersten drei Monaten auch ein erhöhtes Risiko, das Baby zu verlieren.

Die Chefin oder der Chef kann auch eine ärztliche Bescheinigung über deine Schwangerschaft anfordern. Die Kosten dafür muss er aber selbst tragen. Wichtig zu wissen: Vorgesetzte dürfen anderen nicht erzählen, dass du schwanger bist, wenn du ihnen nicht die Erlaubnis dazu gegeben hast.

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Wie gehen Auszubildende am besten mit der Schwangerschaft um?

Bei einer Schwangerschaft in der Ausbildung bist du rechtlich also abgesichert – doch wie steht es um persönliche Herausforderungen? Wie sagst du am besten, dass du schwanger bist? Und was, wenn du gesundheitliche Schwierigkeiten hast? Sarah von Azubi.de gibt Tipps, wie du die Herausforderungen meisterst.

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  • Wie sage ich meinem Ausbildungsbetrieb, dass ich schwanger bin?

    Ich würde dafür ein Mitarbeitergespräch nutzen. Azubis sollten ja eigentlich regelmäßig einen Gesprächstermin mit einer Betreuungsperson haben. Es ist aber so eine wichtige Botschaft, dass du die Ausbilderin oder den Ausbilder auch mal so nach einem zeitnahen Gespräch fragen kannst. 

    Du solltest es auf aber keinen Fall zwischen Tür und Angel besprechen. Und denke daran: Schwanger sein ist nicht verboten, das kann dir niemand übelnehmen. Dafür musst du dich nicht entschuldigen. Und genau so solltest du auch in das Gespräch reingehen.

    Auch Lehrkräfte solltest du frühzeitig informieren, damit sie sich darauf einstellen können. Ob du deiner Berufsschulklasse oder weiteren Personen davon erzählen möchtest, ist eine persönliche Entscheidung.

  • Was soll ich tun, wenn ich an der Berufsschule oder im Ausbildungsbetrieb mit Nebenwirkungen der Schwangerschaft zu kämpfen habe?

    Wenn du Probleme in der Schwangerschaft hast, ist die Frauenärztin oder der Frauenarzt die erste Ansprechperson. Wenn es sehr schlimm ist, wirst du eben auch mal krankgeschrieben. Das ist ganz normal – wie bei einem Azubi, der eine Erkältung hat. Du solltest nicht versuchen, Probleme zu verschweigen. Stehe dazu, dass du schwanger bist und bestimmte Rechte hast.

Stehe dazu, dass du schwanger bist und bestimmte Rechte hast.
Sarah von Azubi.de
  • Wie sinnvoll ist es, in der Ausbildung ein Jahr auszusetzen und das Lehrjahr nachzuholen?

    Wenn du eine schulische Ausbildung machst, wirst du für das Schuljahr, in dem du im Mutterschutz oder in Elternzeit bist, beurlaubt und kannst dann erst zum nächsten Schuljahr wieder anfangen. 

    Bei einer Ausbildung im Unternehmen kannst du nach dem Mutterschutz weiterarbeiten, musst es aber nicht. Du kannst auch in Elternzeit gehen und Elterngeld bekommen. In dieser Zeit kannst du auch in Teilzeit weiterarbeiten, wenn du möchtest. Möglich ist es auch, die Ausbildung zu verkürzen, damit du vor der Geburt fertig bist. Sprich mit deinem Ausbildungsbetrieb oder deiner Schule, was am besten zu dir und deinem Weg passt.

    Oft lohnt es sich nicht, während der Ausbildung in Elternzeit zu gehen und trotzdem weiterzuarbeiten. Die meisten versuchen, die Ausbildung schnell fertig zu bekommen, damit sie den Job vollwertig ausüben können und mehr Geld verdienen.

  • Wie sinnvoll ist es, die Ausbildung in Teilzeit weiterzuführen, wenn das Baby da ist?

    Teilzeit ist total sinnvoll. Kannst du dadurch dein Kind zuhause betreuen, statt es in einer Tagesstätte unterzubringen, erhältst du zusätzlich Elterngeld. Im besten Fall bekommst du also dein Teilzeitgehalt, das natürlich etwas geringer ist als das Vollzeitgehalt, aber mindestens 300 Euro Elterngeld und gegebenenfalls die Berufsausbildungsbeihilfe. 

    Die Ausbildungszeit muss sich dabei nicht zwangsläufig verlängern. Viele Azubis können sogar verkürzen. Der Vorteil: Du wirst schneller mit der Ausbildung fertig und kannst ins richtige Berufsleben einsteigen. Die Teilzeit muss extra mit dem Betrieb zusammen beantragt werden – und braucht auch einen Grund. Als Mutter hat man aber eine gute Begründung zur Hand. 

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