Patienten-
verfügung: Darum braucht jeder eine

Es kann jeden von uns treffen: ein Unfall, eine plötzliche Erkrankung oder Komplikationen bei einer OP. Wir fallen ins Koma oder geraten in einen Zustand, in dem wir unseren Willen nicht mehr erklären können.

In all diesen Fällen sind eine Patientenverfügung und eine Betreuungsverfügung von großem Nutzen für unsere Angehörigen. Denn sie sind unsere Willenserklärungen, mit denen wir schon im Vorfeld festgelegt haben, welche Eingriffe, Hilfestellungen und medizinischen Maßnahmen wir wünschen oder ablehnen.

Verschieben Sie die Arbeit an Ihrer Patientenverfügung nicht, denn es ist beruhigend zu wissen, dass Ihr Wille unter allen Umständen berücksichtigt und umgesetzt wird – für Sie und Ihre Angehörigen. Wir erklären Schritt für Schritt, wie Sie eine Patientenverfügung selbst schreiben.

Auch im Ernstfall selbstbestimmt bleiben

Für viele Menschen ist die Vorstellung, Monate oder sogar Jahre lang von Maschinen künstlich am Leben erhalten zu werden, ein Schreckensszenario. Ohne Patientenverfügung müssen Mediziner für Sie entscheiden und diese oder andere Situationen, die Sie ablehnen, können Realität werden. Kurz: Es geht um Leben oder Tod und die eigene Selbstbestimmtheit in diesen Fragen.

Sobald den Ärzten eine schriftliche Patientenverfügung vorliegt, werden und dürfen sie den Willen des Patienten nicht ignorieren. Deswegen sollten Sie unbedingt eine schriftliche Willenserklärung erstellen und an einem für Ihre Angehörigen bekannten Ort hinterlegen. Für die Formulierung der Verfügung ist es zudem wichtig, Ihre Vorstellungen und Wünsche detailliert aufzuschreiben.

Immer wichtig – nicht nur im Alter

Bei vielen Menschen besteht der Irrglaube, eine Patientenverfügung sei nur dann relevant, wenn man bereits ein hohes Alter erreicht hat oder auch im Fall einer schweren Krankheit. Tatsächlich jedoch ist eine Patientenverfügung für uns alle sinnvoll und wichtig, auch in jungen Jahren. Nicht nur medizinische Entscheidungen können hier festgehalten werden, wenn wir selbst nicht (mehr) dazu in der Lage sind. Auch Entscheidungen über Heimunterkunft oder Betreuungsfragen können in einer Patientenverfügung geklärt werden. Ein Ernstfall kann immer eintreten und es ist sinnvoll, dass in diesem Fall Klarheit über das Vorgehen herrscht. Nicht nur für betroffene Personen, auch für deren Umfeld.

Junger Mann mit Handy am Ohr sitzt vor einem Laptop und macht sich Notizen auf einem Block © IKK Classic

Wünsche über den Tod hinaus

In Ihrer Patientenverfügung können Sie auch festlegen, was nach Ihrem Tod passiert. Ist eine Organspende erlaubt? Wenn ja, welche Organe sind Sie bereit zu spenden? Und auch Ihre Wünsche für die Bestattung können Sie in Ihrer Willenserklärung angeben.

In aller Kürze

Die Patientenverfügung

In einer Patientenverfügung legen Sie konkret fest, welche medizinischen Maßnahmen und Eingriffe Sie wünschen und unter welchen Bedingungen darauf verzichtet werden soll. Sie sichern sich so Ihr Recht auf Selbstbestimmung und entlasten damit auch Ihre Angehörigen.

Eine Patientenverfügung gibt Ihrer Familie die Gewissheit, in Ihrem Sinne zu handeln und kann eine wichtige Hilfe sein, um im Ernstfall Ihren Wünschen Nachdruck zu verleihen und sie durchzusetzen.

Die Betreuungsverfügung

Auch eine Betreuungsverfügung ist für jeden sinnvoll – spätestens, wenn eine Diagnose wie Demenz oder Alzheimer gestellt wird. Im Idealfall schreiben Sie jedoch auch die Betreuungsverfügung bereits bei voller Gesundheit. Sie legt analog zur Patientenverfügung fest, was Sie sich im Betreuungsfall wünschen.

Mit einer Betreuungsverfügung können Sie schon im Voraus festlegen, wer vom Gericht als Ihr rechtlicher Betreuer bestellt werden soll. Dies können Familienangehörige, Freunde oder andere Vertraute sein. Das Gericht ist an diese Wahl gebunden, wenn diese Ihrem Wohl als zu betreuender Person nicht zuwiderläuft.

Egal, ob Sie Ihren Partner, Ihre Kinder, Freunde oder enge Bekannte als Ihren Vertreter oder Betreuer einsetzen – wichtig ist, dass Sie mit der Person Ihres Vertrauens ausführlich besprechen, was Sie sich vorstellen.

Patientenverfügung und Organspendeausweis: Was gibt es zu beachten?

Um Unklarheiten und Probleme zu vermeiden, sollten Sie sicherstellen, dass sich der Inhalt der Patientenverfügung und der des Organspendeausweises nicht widerspricht. Beides sollte also gut aufeinander abgestimmt sein.

Wenn Sie im Organspendeausweis beispielsweise die Bereitschaft zur Organspende erklären, sollte Ihre Patientenverfügung nicht festlegen, dass Sie keine Maßnahmen wünschen, die Ihr Leben erhalten, bis eine Organspende möglich ist. Diese und ähnliche Widersprüche führen dazu, dass Ärztinnen und Ärzte, aber auch das persönliche Umfeld nicht sicher sein können, wie sie vorgehen sollten und was in Ihrem Sinne ist.

Häufig weisen Menschen explizit in ihrer Patientenverfügung auf den Organspendeausweis hin. Diese Verknüpfung hilft, einen klaren Zusammenhang zwischen beiden Dokumenten herzustellen und beides zu beachten.

Eine Patientenverfügung selbst erstellen

Der Gesetzgeber gibt vor, dass eine Patientenverfügung oder Betreuungsverfügung schriftlich verfasst und von Ihnen eigenhändig unterzeichnet werden muss. Ansonsten gelten keine speziellen Formvorgaben: Sie können Ihre Wünsche handschriftlich oder am Computer aufsetzen, Mustervorlagen verwenden oder auch frei formulieren. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht erforderlich.

Entscheidend ist jedoch der Inhalt. Denn das, was Sie darin festgelegt haben, ist nur dann verbindlich, wenn es sich konkret auf die Lebens- und Behandlungssituation bezieht, in der Sie sich gerade befinden. Zudem sollten Sie sicherstellen, dass die Patientenverfügung im Ernstfall auch zu finden ist, indem Sie Familienangehörigen oder Freunden sagen, wo sie liegt oder indem Sie die Verfügung zentral hinterlegen, ein Service, den beispielsweise das Rote Kreuz oder das Portal meinepatientenverfügung.de anbieten.

Einfacher, sicherer – ePA

Ob Medikation, Vorerkrankungen, oder Blutwerte: Dank der elektronischen Patientenakte (kurz: ePA) gelingt dies übersichtlich auf einen Blick. Wir erklären Ihnen, wie Sie profitieren. Mehr zur ePA

Checkliste Patienten-
verfügung

Inhalte einer Patientenverfügung nach den Empfehlungen des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz:

  • Eingangsformel

    mit Name, Vorname, Anschrift und Geburtsdatum, zum Beispiel: „Ich, Max Mustermann, geboren am … in … bestimme hiermit für den Fall, dass ich meinen Willen nicht mehr frei äußern kann …“

  • Aufführung von beispielhaften Situationen, für die die Patientenverfügung gelten soll

    zum Beispiel: „… wenn ich aufgrund einer Demenz trotz Hilfestellung keine Nahrung und Flüssigkeit mehr aufnehmen kann…“; „…wenn ich mich aller Wahrscheinlichkeit nach unabwendbar im unmittelbaren Sterbeprozess befinde …“

  • Festlegung, welche medizinischen/pflegerischen Maßnahmen dann unternommen oder unterlassen werden sollen

    zum Beispiel: künstliche Ernährung/Flüssigkeitszufuhr, Wiederbelebung, Schmerzbehandlung und künstliche Beatmung.

  • Wünsche zu Ort und Begleitung im Ernstfall

    zum Beispiel: Betreuung zu Hause, im Hospiz oder im Krankenhaus, Beistand durch einen Geistlichen oder einen Angehörigen.

  • Aussage zur Verbindlichkeit Ihrer Verfügung

    Schreiben Sie ausdrücklich, dass Ärzte und pflegerisches Personal an Ihre Festlegungen gebunden sind, dass Ihr Vertreter (zum Beispiel Ihr Bevollmächtigter/Betreuer) für die Umsetzung Ihres Willens Sorge tragen soll und wie bei Nichteinhaltung oder nicht übereinstimmenden Meinungen zu verfahren ist.

  • Hinweise auf weitere Verfügungen

    zum Beispiel: Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung.

  • Verweis auf weitere Erläuterungen

    Weisen Sie darauf hin, wenn Sie der Verfügung wichtige Unterlagen, zum Beispiel eine Ausführung Ihrer Wertevorstellungen, beigefügt haben.

  • Hinweis zur Organspende

    Führen Sie aus, ob Sie bereit sind, Organe zu spenden oder nicht beziehungsweise in welchem Umfang. Achten Sie darauf, dass sich die Angaben auf Ihrem Organspende-Ausweis und in Ihrer Verfügung nicht widersprechen!

  • Schlussformel

    Diese bestätigt, dass Sie unter den beschriebenen Umständen keine weitere ärztliche Aufklärung wünschen. Diese Aussage ist wichtig, da bestimmte ärztliche Eingriffe nur dann vorgenommen werden dürfen, wenn ein Arzt vorher darüber aufgeklärt hat – es sei denn, der Patient verzichtet ausdrücklich darauf.

  • Schlussbemerkungen

    Hier versichern Sie, dass Sie die Verfügung ohne äußeren Druck, eigenmächtig und bei klarem Verstand angefertigt haben. Eventuell ist es sinnvoll, eine Bestätigung über die Entscheidungsfähigkeit sowie einen Nachweis einer ärztlichen/fachkundigen Beratung und Aufklärung beizufügen.

  • Datum und Unterschrift

    Alternativ können Sie die Patientenverfügung durch einen Notar bestätigen lassen.

Ihre persönliche Patientenverfügung

Bei Anbietern wie www.meinepatientenverfügung.de können Sie Ihre persönliche Patientenverfügung – inklusive Vorsorge- und Betreuungsvollmacht (der sogenannten optimalen Patientenverfügung)  – online erstellen und hinterlegen.

Das Portal ermöglicht eine einfache und sichere Erstellung von Vorsorgedokumenten. Nutzer werden schrittweise durch die komplexe Thematik geführt. Medizinisch, juristisch und ethisch fundierte Verfügungsoptionen sowie interaktive Hilfsfunktionen erleichtern die Beantwortung der Fragen. Die Bearbeitung kann dabei jederzeit unterbrochen werden, beispielsweise, um nachzudenken oder sich mit vertrauten Personen zu beraten.

Nach der Befragung werden auf Grundlage der ausgewählten Verfügungsoptionen automatisch individuelle und qualitätsgesicherte Vorsorgedokumente erstellt. Nach erfolgter Freigabe werden die unterschriftsreifen Dokumente einschließlich der Ausfertigungen für bevollmächtigte Vertrauenspersonen gedruckt und auf dem Postweg zugestellt.

Textbausteine für Ihre Patientenverfügung zum Download

Für alle Personen, die das Thema angehen und eine eigene Patientenverfügung aufsetzen wollen, bietet das Bundesministerium für Gesundheit ein kostenloses PDF für entsprechende Textbausteine zur Verfügung. Diese Textbausteine können Sie als Formulierungshilfe nutzen, aber auch als Anregung, welche Bereiche Sie in Ihrer Patientenverfügung abdecken möchten

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