In aller Kürze
Die Patientenverfügung
In einer Patientenverfügung legen Sie konkret fest, welche medizinischen Maßnahmen und Eingriffe Sie wünschen und unter welchen Bedingungen darauf verzichtet werden soll. Sie sichern sich so Ihr Recht auf Selbstbestimmung und entlasten damit auch Ihre Angehörigen.
Eine Patientenverfügung gibt Ihrer Familie die Gewissheit, in Ihrem Sinne zu handeln und kann eine wichtige Hilfe sein, um im Ernstfall Ihren Wünschen Nachdruck zu verleihen und sie durchzusetzen.
Die Betreuungsverfügung
Auch eine Betreuungsverfügung ist für jeden sinnvoll – spätestens, wenn eine Diagnose wie Demenz oder Alzheimer gestellt wird. Im Idealfall schreiben Sie jedoch auch die Betreuungsverfügung bereits bei voller Gesundheit. Sie legt analog zur Patientenverfügung fest, was Sie sich im Betreuungsfall wünschen.
Mit einer Betreuungsverfügung können Sie schon im Voraus festlegen, wer vom Gericht als Ihr rechtlicher Betreuer bestellt werden soll. Dies können Familienangehörige, Freunde oder andere Vertraute sein. Das Gericht ist an diese Wahl gebunden, wenn diese Ihrem Wohl als zu betreuender Person nicht zuwiderläuft.
Egal, ob Sie Ihren Partner, Ihre Kinder, Freunde oder enge Bekannte als Ihren Vertreter oder Betreuer einsetzen – wichtig ist, dass Sie mit der Person Ihres Vertrauens ausführlich besprechen, was Sie sich vorstellen.