Arbeitsrecht regelt Ruhezeit und Ruheraum
Abschalten und den Kopf frei bekommen, das gelingt am besten in einem separaten Ruheraum, in den man sich zurückziehen, etwas essen, lesen oder dösen kann, am besten fernab vom Arbeitsplatz. An dieser Stelle nimmt das Gesetz den Arbeitgeber dann aber doch wieder in die Pflicht: So müssen Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten laut Arbeitsstättenverordnung (ASR) einen Pausenraum zur Verfügung stellen.
Bei der Einrichtung eines Pausenraums oder eines Pausenbereichs müssen sich Arbeitgeber ebenfalls an bestimmte gesetzliche Vorgaben halten. Diese sind in den Technischen Regeln der ASR festgehalten, die die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin aufgestellt hat. Genauer gesagt, in der sogenannten Arbeitsschutzregel ASR A4.2. Die wichtigsten haben wir in unserer Infobox für Sie zusammengestellt.