Inhalt und Bildung der ELStAM
Benötigt ein Arbeitgeber Lohnsteuerabzugsmerkmale für den Lohnsteuerabzug, werden sie auf Veranlassung des Arbeitnehmers gebildet. In der Regel erfolgt die Bildung der ELStAM automatisiert durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) aufgrund der gespeicherten Informationen in der ELStAM-Datenbank. Dabei werden je Arbeitnehmer zunächst die Steuerklasse und die Kinderfreibeträge für Kinder gebildet, die in den Steuerklassen I bis IV zu berücksichtigen sind.
Bildet das Finanzamt auf Antrag des Arbeitnehmers Lohnsteuerabzugsmerkmale (beispielsweise Freibeträge oder Steuerklassen nach antragsgebundenem Steuerklassenwechsel), teilt es diese dem BZSt mit, damit sie dem Arbeitgeber bereitgestellt werden können.
Das BZSt stellt auch die Identifikationsnummer, den Tag der Geburt und die Merkmale für den Kirchensteuerabzug des Arbeitnehmers zum automatisierten Abruf durch den Arbeitgeber bereit.