In der vergangenen Woche haben die Entwürfe des Digitalgesetzes (DigiG) und des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes (GDNG) das Bundeskabinett passiert. Beide bieten große Chancen für die Digitalisierung des Gesundheitswesens und für eine bessere Versorgung der Patientinnen und Patienten.
Die ab dem 15. Januar 2025 vorgesehene Umstellung der elektronischen Patientenakte (ePA) auf das Opt-out-Verfahren ist für uns ein wichtiger Schritt in diese Richtung. In Zukunft bekommen alle Versicherten, sofern kein Widerspruch vorliegt, die ePA automatisch von ihren Krankenkassen zur Verfügung gestellt. Das teilweise komplizierte und langwierige Registrierungsverfahren entfällt. Voraussetzung für die schnelle und breite Akzeptanz der ePA ist, dass alle wichtigen Daten sicher und unkompliziert in die digitale Akte überführt werden. Wenn das gelingt, wird die ePA zum lang ersehnten Booster der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Wir hoffen sehr darauf und werden dies maximal unterstützen!
Gesundheitsdaten konnten in Deutschland bislang nur sehr bedingt für die medizinische Forschung und die gezielte Versorgung der Patientinnen und Patienten genutzt werden. Hier sieht das GDNG entscheidende Verbesserungen vor: So sollen die in der ePA gespeicherten Daten anonymisiert und pseudonymisiert für Forschungszwecke verfügbar gemacht werden. Zudem können Krankenkassen vorhandene Daten nutzen, um die Versorgung zum Wohl ihrer Versicherten zu verbessern. Damit wird es beispielweise möglich, Risiken bei der Arzneimitteleinnahme zu reduzieren, individualisierte Vorsorgeangebote zu unterbreiten und die Krebsfrüherkennung zu intensivieren.
Die Einführung der ePA im Opt-out-Verfahren und die konsequentere Nutzung von Gesundheitsdaten sind nur zwei Beispiele für etliche gute Ansätze im DigiG und GDNG. Beide Gesetze haben das Potential, der Digitalisierung des Gesundheitswesens einen entscheidenden Schub zu verleihen.
Die IKK classic zur Digitalisierung und dazu, dass sie nur gelingen kann, wenn die Vorteile und der Mehrwert für alle Beteiligten spürbar ist.