Kostenübernahme für die Geburt
Damit die Hebamme Ihres Vertrauens in den letzten Schwangerschaftswochen rund um die Uhr für Sie abrufbereit ist, greift ab der 37. SSW bis zu 10 Tage über dem errechneten Termin die sogenannte Hebammenrufbereitschaft.
Für die Hebammenrufbereitschaft erstattet die IKK classic eine Summe von bis zu 250 Euro je Schwangerschaft. Manche Hebammen verlangen auch etwas mehr, dann kommen Extrakosten auf die Frau zu. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Hebamme.
Die Geburt im Krankenhaus wird von der IKK classic vollumfänglich abgedeckt. Im Geburtshaus gibt es eine sogenannte Nutzungspauschale. In diesem Fall kann es sein, dass die Frau einen Eigenanteil leisten muss. Informieren Sie sich im jeweiligen Geburtshaus.
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