Menschen machen Betriebssport

Betriebssport: Mitarbeitende bewegen

So flach die Hierarchien in einem Betrieb auch sein mögen, verschiedene Positionen gibt es dennoch. Nur beim Strecken, Beugen, Laufen und Schwitzen sind wir am Ende doch alle gleich – egal ob Chefin oder Chef, Vollzeitbeschäftigte oder Auszubildende. Sport zum festen Bestandteil im Betrieb machen, geht heute einfach. Wir helfen mit.

Der Betriebssport ist daher wie gemacht, um die Grenzen zwischen Angestellten und Führungskräften für eine Weile vergessen zu machen und den Zusammenhalt untereinander zu stärken. Denn ein gutes Unternehmen ist auch immer eines, in dem alle Mitarbeitende an einem Strang ziehen.

Tatsächlich kommt Sport im stressigen Arbeitsalltag häufig ohnehin viel zu kurz. Langes Sitzen, monotone Bewegungsabläufe oder Bewegungsmangel können die Gesundheit auf Dauer belasten. Zu möglichen Folgen zählen zum Beispiel Rückenschmerzen oder Übergewicht. Wir zeigen auf, welche Möglichkeiten es für Arbeitgeber gibt, mit Bewegung neuen Schwung ins Unternehmen zu bringen. Wortwörtlich. 

4 Möglichkeiten, mit Betriebssport etwas im Unternehmen zu bewegen

  • Wer den ganzen Tag am Schreibtisch sitzt oder an einer Maschine steht, hat nur begrenzt die Möglichkeit, seinen Arbeitsalltag aktiv zu gestalten. In diesem Fall kann eine aktive Mittagspause für mehr Bewegung sorgen. Hierbei kann der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin entweder einen externen Trainer oder eine Trainerin einladen, der oder die mit der Gruppe Übungen macht. Oder aber (am besten nach einer professionellen Einführung) selbst ein kleines Work-out anbieten. Das etwa 30-minütige Pausen-Training kann dann einmal pro Woche oder öfter stattfinden.

  • Arbeitgeberinnen und -geber können ihre Mitarbeitenden beim Training im Fitnessstudio unterstützen – sofern das Training folgende beiden Zwecke erfüllt: Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und betriebliche Gesundheitsförderung. Grundsätzlich ist die Übernahme des Mitgliedsbeitrags für Fitnessstudio oder Sportverein wegen dessen hohen Freizeitanteils keine begünstigte Gesundheitsmaßnahme und daher für den Arbeitnehmer nicht steuer- und sozialversicherungsfrei.  

    Allerdings gibt es über die sogenannte Sachbezugsgrenze eine Ausnahme: Sofern die Kosten pro Mitarbeiter und Monat 44 Euro nicht überschreiten, wird der Beitrag für den Arbeitnehmer von Steuer- und Sozialversicherungsabgaben befreit. Weitere Sachbezüge dürfen den Mitarbeitenden in diesem Fall aber nur dann gewährt werden, wenn die Gesamtsumme der Vergünstigungen 44 Euro nicht überschreitet (§ 8 EStG).

  • Arbeitgeberinnen und -geber können im Rahmen des Gesundheitsmanagements auch Fitness- beziehungsweise Personal Trainer oder einen Gesundheitsberater oder eine -beraterin direkt in die Firma kommen lassen – sofern diese Person die entsprechenden Qualitätskriterien erfüllt. Es gibt hierbei die Möglichkeit eines Probetrainings. Idealerweise setzen die externen Fachleute ein ganzheitliches Gesundheitskonzept um, das auch Elemente gesunder Ernährung enthalten kann. Bei dieser Maßnahme greift nach § 8 EStG ebenfalls die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit für den Arbeitnehmer und -nehmerinnen bis zu einer Grenze von 44 Euro pro Monat.

  • Wenn Sie an den Gesundheitskursen der IKK classic teilnehmen, erhalten Sie hierfür einen Zuschuss von bis zu 180 Euro. Die IKK classic bietet aber auch Arbeitgebern und -geberinnen die Möglichkeit, ihren Mitarbeitenden die Teilnahme an externen Gesundheitskursen anzubieten. Die Beschäftigten besuchen diese dann eigenverantwortlich außerhalb der Arbeitszeiten. Eine weitere Option: innerbetriebliche Seminare zu organisieren. Etwa eine arbeitsplatzbezogene Rückenschule. Kontaktieren Sie hierfür gerne Ihren IKK Gesundheitsmanager vor Ort.

Gut zu wissen

Die Kosten für die betriebliche Gesundheitsförderung der Beschäftigten sind für Unternehmen jährlich bis zu 500 Euro pro Beschäftigtem oder Beschäftigter frei von Steuer- und Sozialversicherungsabgaben. Die Grenze markiert einen Freibetrag – nicht aber eine Obergrenze. Arbeitgebende können auch mehr für die Gesundheit pro Mitarbeitenden ausgeben, zahlen dann aber Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Die Kosten eines Gesundheitskurses teilt der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin auf die Anzahl der Teilnehmenden auf. Frei von Steuer- und Sozialversicherungsabgaben sind gesundheitsfördernde Maßnahmen des Unternehmens dann, wenn sie dem Leitfaden Prävention „Gemeinsame und einheitliche Handlungsfelder und Kriterien der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Umsetzung von §§ 20 und 20 a SGB V“ entsprechen.

© pixelfit

Mit Betriebssport für mehr Bewegung UND Motivation im Unternehmen sorgen

Arbeitnehmende, die regelmäßig Sport machen, sind belastbarer und seltener krank. Gemeinsame sportliche Betätigungen fördern zudem das Teambuilding. Das wiederum optimiert das Klima im gesamten Betrieb und fördert die Identifikation der Beschäftigten mit dem eigenen Arbeitsplatz. Hiervon profitiert auch das Unternehmen. Denn: Motivierte Mitarbeitende sind produktiver und leistungsstärker. 

Ein sportliches Praxisbeispiel

Die Mitarbeiter der Ohrem & Wilkening GmbH liefen gemeinsam 1.900 Kilometer


Gemeinsam zu Fuß bis nach Neapel gehen: Was nach rustikalem Rucksacktourismus klingt, setzten sich ganz normale Mitarbeiter eines ganz normalen Handwerksbetriebs aus Nordrhein-Westfalen zum Ziel. Die Mitarbeiter der Ohrem & Wilkening GmbH – ein Unternehmen, das Sicherheitsfenster und Türen herstellt – wollte eben genau das erreichen: Zu Fuß von Kerpen bis nach Neapel. Also theoretisch zumindest.

Und so kam's: Auf Anregung des für seinen Betrieb zuständigen Gesundheitsmanagers der IKK classic orderte Frank Wilkening, einer der beiden Geschäftsführer, für sämtliche Mitarbeiter einen Schrittzähler. Das Ziel: In vier Wochen gemeinsam 1.600 Kilometer erlaufen – also eben die theoretische Strecke vom Firmensitz in Nordrhein-Westfalen bis nach Neapel. „Alle hatten identische Schrittzähler und fingen zum selben Zeitpunkt an zu messen“, sagt Wilkening. Morgens vor Arbeitsbeginn trug zudem jeder Mitarbeiter seinen Zählerstand in eine große Flipcharttabelle ein. Die visualisierten Kilometer, so Wilkening, hätten die Teilnehmer zusätzlich angespornt.

Konkurrenzdenken oder schlechte Stimmung seien dabei nicht aufgekommen, schildert der Geschäftsführer. Im Gegenteil: „Die Aktion hat uns alle sehr motiviert und einige Kollegen wieder in Bewegung gebracht, die den Sport hatten schleifen lassen.“ Zusätzlicher Anreiz waren 500 Euro zur Verwendung für einen weiteren gemeinsamen Firmenevent. Den Betrag hatten die Chefs in Aussicht gestellt, wenn das Ziel erreicht würde. Und der Endstand machte alle stolz: Der Handwerksbetrieb erlief gemeinsam stolze 1.900 Kilometer; also von Kerpen bis ins spanische Murcia.

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Die wichtigsten Facts rund um Betriebssport

Wie findet ein Betriebsinhaber die passende Sportart für seinen Betrieb und die Belegschaft?

Noch vor einigen Jahrzehnten gründete man im Regelfall eine betriebliche Fußballmannschaft, die sich – je nach Ehrgeiz und Können – sogar in überregionalen und internationalen Ligen behauptete. Zu den bekanntesten Namen zählen etwa Bayer 04 Leverkusen, Arsenal London oder der PSV Eindhoven, die allesamt als betriebliche Fußballmannschaft gegründet wurden. „Heute sehen Chefs Fußball wegen des hohen Verletzungsrisikos nicht mehr so gern. Die Mitgliederzahl hat sich von rund 100.000 halbiert, ist aber mit Blick auf die Rangfolge der Betriebssportarten immer noch die Nummer eins“, sagt Uwe Tronnier, Präsident des Deutschen Betriebssportverbandes e. V. (DBSV). Ansonsten seien Sportarten gut geeignet, in denen Mitarbeiter jeden Alters als Team etwas erreichen und sich gegenseitig unterstützen wie auch motivieren können: Bowling etwa oder Laufen. Allerdings, so der Experte, müssten sich Betriebe nicht auf eine Sportart festlegen, sondern könnten auch einen gesunden Fitness-Mix anbieten, etwa aus Kraft- und Ausdauerelementen. Ideal vor dem Start eines Angebots: ein Gesundheits-Check durch den Betriebsarzt.

Kümmert sich allein der Chef um das Thema Betriebssport?

In größeren Unternehmen übernimmt meist das Gesundheitsmanagement die Organisation und Pflege von gemeinsamen sportlichen Aktivitäten. Auch Mitarbeiter aus der Personalabteilung, einem anderen Bereich oder auch aus den Reihen des Betriebsrats können für diese Aufgabe ausgewählt werden.

Wo sollte Betriebssport am besten stattfinden?

Viele Betriebe haben keine Kapazitäten, um einen Raum für den Betriebssport bereitzustellen. Die Sportart selbst – wie Schwimmen oder Golf – kann das Ganze noch verkomplizieren. „In solchen Fällen kann man sich an Vereine oder Fitnessstudios vor Ort wenden und einen passenden Vertrag aushandeln“, so DBSV-Mann Tronnier. Wer öffentliche Anlagen besuchen möchte, muss das über den zuständigen Stadt- oder Landessportverband beantragen. Nach gültigem Sportvereinsrecht können nur eingetragene Vereine öffentliche Sportstätten nutzen.

In welchem Umfang sollte der Betriebssport stattfinden?

Klassischer Betriebssport muss regelmäßig stattfinden, mindestens einmal im Monat. Im Regelfall besprechen Chef und Belegschaft gemeinsam, was am sinnvollsten ist – ohne sich zu hohe Ziele zu stecken. Denn je leichter umsetzbar, desto dauerhafter ist das Angebot. Ob der Sport während oder außerhalb der Arbeitszeit stattfindet, entscheidet man individuell.

Muss man eine Gemeinschaft gründen?

Wer ein Sportangebot ausschließlich im Rahmen des eigenen Betriebs umsetzen möchte, kann das in Eigenregie tun. Wer aber als klassische Betriebssportgemeinschaft auch an Wettkämpfen teilnehmen möchte, sollte eine Gruppe für die gemeinsam beschlossene Sportart gründen, einen Vorstand benennen und als Mannschaft beim zuständigen Landesbetriebssportverband Mitglied werden. 

Wie gründet man eine Betriebssportgruppe?

1. Rahmen festlegen

Sportart, Teilnehmer (sicherstellen, dass es ausreichend viele sind), Ort, Zeit und Intervalle für die gemeinsamen Aktivitäten festlegen. Unter Umständen können auch Angehörige und Freunde der Mitarbeiter der Betriebssportgruppe beitreten, sollte diese ansonsten nicht zustande kommen. Alternative: ein Zusammenschluss mehrerer kleinerer, idealerweise benachbarter Unternehmen.

2. Rechtsform wählen

Es empfiehlt sich, einen rechtsfähigen Verein zu gründen, etwa mit Blick auf das Haftungsrecht. Dazu gehören die Erstellung einer Satzung und deren Prüfung beim Registergericht. In einer nachfolgenden Gründerversammlung wählen die Anwesenden die passenden Vereinsorgane und -gremien. Im Anschluss meldet sich der neu gegründete Verein beim Registergericht an. Die Anmeldung ist kostenpflichtig. Wichtig: Betriebssportvereine sind gemeinnützig und dürfen deswegen keine Gewinne erwirtschaften.

3. Einem Betriebssportverband beitreten

Ausschließlich eingetragene Betriebssportgruppen können an Wettkämpfen teilnehmen. Den regional zuständigen örtlichen oder Kreisbetriebssportverband finden Unternehmen über den Deutschen Betriebssportverband e. V..

4. Ausreichend versichern

Eine Sportversicherung (über den Landessportbund) sollte auf jeden Fall abgeschlossen werden. Wichtig ist, zu prüfen, ob diese sämtliche Risiken abdeckt oder ob weitere Versicherungen notwendig sind.

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