Gut zu wissen
Die Kosten für die betriebliche Gesundheitsförderung der Beschäftigten sind für Unternehmen jährlich bis zu 500 Euro pro Beschäftigtem oder Beschäftigter frei von Steuer- und Sozialversicherungsabgaben. Die Grenze markiert einen Freibetrag – nicht aber eine Obergrenze. Arbeitgebende können auch mehr für die Gesundheit pro Mitarbeitenden ausgeben, zahlen dann aber Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Die Kosten eines Gesundheitskurses teilt der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin auf die Anzahl der Teilnehmenden auf. Frei von Steuer- und Sozialversicherungsabgaben sind gesundheitsfördernde Maßnahmen des Unternehmens dann, wenn sie dem Leitfaden Prävention „Gemeinsame und einheitliche Handlungsfelder und Kriterien der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Umsetzung von §§ 20 und 20 a SGB V“ entsprechen.