Allgemeine Nutzungsbedingungen der IKK classic zur Nutzung der App IKK classic-eVerordnung

Stand: 13.06.2024; Version 0.1

A. Anbieter

      1. Die IKK classic, Tannenstr. 4b, 01099 Dresden, Telefonnummer: 0800 455 1111, E-Mail-Adresse: info@ikk-classic.de, im Folgenden „Krankenkasse“ genannt, bietet ihren Versicherten, im Folgenden „Nutzer“ genannt, einen digitalen Verordnungsprozess von Hilfsmitteln per App namens „IKK classic-eVerordnung“, nachfolgend eVerordnung genannt, an. Statt einer Papierverordnung erhalten die Nutzer eine elektronische Verordnung. Die eVerordnung ist eine Initiative von eGesundheit Deutschland, einem Gemeinschaftsprojekt von gesetzlichen Krankenkassen.
         
    1. Bei der eVerordnung handelt es sich um eine App, welche durch den Softwarehersteller Cap3 entwickelt und durch die BITMARCK Technik GmbH betrieben wird.
       
    1. Diese allgemeinen Nutzungsbedingungen („Nutzungsbedingungen") stellen die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Registrierung und Nutzung der eVerordnung durch die Versicherten der Krankenkasse („Nutzer") dar. Sie gelten zwischen Krankenkasse und den Nutzern.

B. Gegenstand der Nutzungsbedingungen

  1. Gegenstand dieser Nutzungsbedingungen ist die unbefristete Überlassung der App „IKK classic-eVerordnung" durch die jeweils verantwortliche Krankenkasse an deren Versicherten, sofern er nicht von einer der Parteien gekündigt wird.

C. Zustandekommen des Nutzungsvertrages

    1. Die Krankenkasse gewährt dem Nutzer den kostenfreien Zugang zu den in der eVerordnung angebotenen Diensten. Voraussetzung für die Nutzung der Dienste ist, dass der Nutzer das sechzehnte (16.) Lebensjahr vollendet hat.
       
    2. Um die Dienste nutzen zu können, muss der Nutzer zunächst die Nutzungsbedingungen sowie die Teilnahmeerklärung und Einverständnis zur Datenverarbeitung der Besonderen Versorgung “eVerordnung Hilfsmittel” akzeptieren und sich vorab über das Identitätsverifikationssystem zur Nutzung der Dienste anmelden.
       
    3. Die Krankenkasse hat das Recht, den Umfang und/oder den Inhalt der Dienste jederzeit und ohne Vorankündigung einzuschränken oder anderweitig zu modifizieren. Vorbehaltlich der Regelungen in den Buchstaben I und J treffen die Krankenkasse für die Dienste keine Garantie-, Entschädigungs-, Wartungs-, Support- oder Verfügbarkeitsverpflichtungen.
       
    4. Die Krankenkasse ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Pflichten aus diesem Nutzungsvertrag jederzeit Unterauftragnehmer einzusetzen.

D. Überlassung, Änderung und Einstellung der eVerordnung-Funktionen

    1. Die eVerordnung wird dem Nutzer der Krankenkasse kostenlos zur Verfügung gestellt.
       
    2. Der Zugang zur eVerordnung erfolgt über das Internet. Für das Vorhalten des Internetzugangs und der für den Zugang zur eVerordnung erforderlichen Hardware ist der Nutzer verantwortlich. Der Nutzer muss die erforderlichen technischen Voraussetzungen zur Nutzung der eVerordnung vorhalten. Der Nutzer muss sicherstellen, dass sein Smartphone bzw. das Betriebssystem nicht manipuliert und schädlich verändert wurde und nicht gerooted und jailbreaked wird/ ist. Vor der Nutzung der eVerordnung vorgeschaltet ist die Durchführung einer erfolgreichen Identifizierung des Nutzers.
       
    1. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf Überlassung der eVerordnung in einer bestimmten Form, in einer bestimmten Ausgestaltung oder mit bestimmten Funktionalitäten. Die Krankenkasse behält sich vor, nach billigem Ermessen und unter Berücksichtigung der Nutzerinteressen, einzelne – gesetzlich nicht vorgeschriebene – Funktionalitäten bzw. Leistungen der eVerordnung zu ändern, insbesondere Funktionen bzw. Leistungen zu erweitern, zu beschränken oder ganz oder in Teilen zu beenden.
       
    1. Die eVerordnung und/oder einzelne Anwendungen können infolge technischer Störungen oder beabsichtigter Wartungsarbeiten vorübergehend nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sein. Der Nutzer hat keinen Anspruch gegen die Krankenkasse darauf, dass die eVerordnung und/oder die angebotenen Inhalte und Anwendungen dauerhaft oder zu bestimmten Zeiten verfügbar sind. Die Krankenkasse ist nicht verpflichtet, den Zugang zur eVerordnung oder bestimmten Inhalten und Anwendungen jederzeit ununterbrochen und fehlerfrei zu gewährleisten.

E. Registrierung, Vertragsschluss, Freischaltung und Zugriff auf die eVerordnung

    1. Die Registrierung und der Vertragsschluss für die eVerordnung erfolgen in deutscher Sprache.
       
    2. Zum Bezug der eVerordnung ist ein Download der IKK classic-App über die Appstores von Google oder Apple notwendig, je nach verwendetem mobilem Endgerät.
       
    3. Zu Beginn erhält der Nutzer die Möglichkeit, die Nutzungsbedingungen zur eVerordnung und die Teilnahmeerklärung und Einverständnis zur Datenverarbeitung zur Besonderen Versorgung “eVerordnung Hilfsmittel” mit weiteren Informationen zu lesen. Der Nutzer muss zunächst die Nutzungsbedingungen und die Teilnahmeerklärung akzeptieren, um die eVerordnung nutzen zu können. Die Erklärung kann er jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen. Bei einem Widerruf ist die weitere Nutzung nicht mehr möglich.
       
    4. Nach der Registrierung werden, die zum Zweck der Einrichtung der eVerordnung erforderlichen administrativen personenbezogenen Stammdaten des Nutzers, von der IKK classic in der eVerordnung transferiert und das Konto des Nutzers angelegt, sobald der Zugang zur eVerordnung freigeschaltet wird. Das Nutzerkonto wird auf Basis der eKV-Nummer und des Geburtsdatums, welche verschlüsselt übermittelt werden, erstellt. Die Freischaltung der eVerordnung wird dem Nutzer in der eVerordnung elektronisch angezeigt. Mit der Bestätigung der Freischaltung durch die IKK classic kommt ein Nutzungsvertrag zwischen dem Nutzer und der IKK classic auf Basis der Nutzungsbedingungen zustande.
       
    5. Mit Abschluss der Registrierung hat der Nutzer alle notwendigen Aktivitäten abgeschlossen. Im Anschluss kann die Einrichtung der eVerordnung durchgeführt werden.
       
    6. Der Nutzer ist berechtigt, den Prozess jederzeit abzubrechen, im Prozess eine Stufe zurückzuspringen, den Prozess zu pausieren und/oder später fortzusetzen.

F. Rechte und Pflichten des Nutzers

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  1. Die eVerordnung beinhaltet einen digitalen Verordnungsprozess von Hilfsmitteln. Die Nutzung der eVerordnung ist für den Nutzer freiwillig. Der Nutzer kann die Einrichtung der eVerordnung jederzeit teilweise oder vollständig widerrufen bzw. beenden.
     
  2. Der Nutzer muss gegenüber der Krankenkasse vollständige Angaben zur ordnungsgemäßen Durchführung der Vertragsbeziehung machen und die Daten bis zur Beendigung dieses Nutzungsvertrags auf aktuellem Stand halten. Der Nutzer darf innerhalb der eVerordnung nur Informationen speichern und verwalten, die nach bestem Wissen des Nutzers richtig sind.
     
  3. Der Nutzer darf die eVerordnung nur für den vorgesehenen Leistungszweck und im vereinbarten Umfang benutzen. Eine anderweitige Verwendung, insbesondere der Missbrauch von Funktionen der eVerordnung, ist verboten. Die eVerordnung darf nicht zur Speicherung und Verwaltung von Gesundheitsdaten Dritter verwendet werden.
     
  4. Der Nutzer muss seine Zugangsdaten, mit denen er Zugang zur eVerordnung bekommt, Dritten gegenüber geheim halten. Der Nutzer ist für jeden Zugriff auf die Verordnung mit seinen Zugangsdaten verantwortlich. Der Nutzeraccount darf nicht an Dritte für den Zugriff auf die eVerordnung weitergegeben werden.
     
  5. Es ist verboten, die eVerordnung für gesetzwidrige, obszöne, beleidigende oder betrügerische Handlungen zu verwenden, wie z. B. für die Verursachung oder Begünstigung eines Schadens, Kompromittierung der Integrität oder Sicherheit von Systemen oder Netzwerken, das Umgehen von Filtern, das Versenden unerwünschter, irreführender oder missbräuchlicher Nachrichten, die Verbreitung von schädlicher Software, Viren oder die Verletzung von Rechten Dritter.
     
  6. Der Nutzer verantwortet die Rechtmäßigkeit der von ihm in der eVerordnung gespeicherten Inhalte. Die Krankenkasse stellt mit der eVerordnung lediglich die technische und organisatorische Plattform für den Nutzer zur Verfügung. Der Nutzer darf keine Inhalte in der eVerordnung speichern, oder speichern lassen, die
    a) einen Verstoß gegen rechtliche Pflichten bzw. Verbote oder behördliche Anordnungen darstellen, bzw. anderweitig illegal oder unzulässig sind;
    b) andere verunglimpfen, beleidigen oder diskriminieren;
    c) gewaltverherrlichend, obszön oder pornografisch sind;
    d) urheberrechtswidrig sind oder einen Verstoß gegen Rechte Dritter darstellen, insbesondere darf er keine Rechte gewerblichen oder geistigen Eigentums oder der Persönlichkeit verletzen;
    e) Schadsoftware, Viren oder schädigende Daten beinhalten.
     
  7. Sperrung: Die Krankenkasse ist berechtigt, nach billigem Ermessen und unter Berücksichtigung der Nutzerinteressen, die Nutzung der eVerordnung durch den Nutzer zeitweise oder dauerhaft zu sperren oder fristlos außerordentlich zu kündigen, wenn der Nutzer die Grenzen der zulässigen Nutzung der eVerordnung überschreitet, indem er gegen diese Nutzungsbedingungen oder geltendes Recht verstößt und die Krankenkasse ihn zuvor und mit angemessener Frist zur Beseitigung bzw. Unterlassung des Verstoßes aufgefordert hat.

G. Nutzungsrechte

    1. Die urheberrechtlichen Nutzungsrechte an der eVerordnung stehen ausschließlich der Krankenkasse  zu. Die Krankenkasse räumt dem Nutzer ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, widerrufliches, auf die Laufzeit dieses Nutzungsvertrages beschränktes Recht ein, die eVerordnung für private, nicht kommerzielle Zwecke zur Speicherung, Übermittlung und Verwaltung von eigenen Gesundheitsdaten zu nutzen. Der Nutzer darf die eVerordnung nur in dem Umfang nutzen, zu dem er durch den Nutzungsvertrag berechtigt ist und für die die eVerordnung vorgesehen ist. Eine darüber hinaus gehende Nutzung ist verboten.
       
    2. Es ist untersagt, die Software der eVerordnung zurückzuübersetzen, zu disassemblieren, zu vervielfältigen, zu ändern, öffentlich zugänglich zu machen oder zu verbreiten. Ausgenommen davon ist eine teilweise Dekompilierung zum Zwecke der Herstellung von Interoperabilität eines unabhängig geschaffenen Computerprogramms mit der Software der eVerordnung oder mit anderen Computerprogrammen unter den in § 69e Urheberrechtsgesetz angegebenen Beschränkungen. Der Nutzer ist jedoch zuvor verpflichtet, die Krankenkasse um die notwendigen Informationen zu bitten. Erst wenn die Krankenkasse dem Nutzer die notwendigen Informationen nicht innerhalb angemessener Zeit zur Verfügung stellt, darf er nach vorstehendem Satz 2 verfahren.
       

H. Datenschutz und Datenimport in die eVerordnung

    1. Die Krankenkasse trägt als Verantwortliche dafür Sorge, dass die Daten des Nutzers bei Bereitstellung der eVerordnung geschützt und sicher sind. Einzelheiten zu Art und Umfang der in der eVerordnung stattfindenden Datenverarbeitung und zu den Rechten des Nutzers gegenüber der Krankenkasse als Verantwortliche sind in der Teilnahmeerklärung und Einverständnis zur Datenverarbeitung der Besonderen Versorgung “eVerordnung Hilfsmittel” für die eVerordnung geregelt.
       
    2. Die Krankenkasse hält bei der Verarbeitung personenbezogene Daten alle anwendbaren Rechtsvorschriften zum Datenschutz, insbes. solche aus der DSGVO, dem BDSG und den jeweiligen SGB, ein.

I. Gewährleistung

    1. Die Krankenkasse gewährleistet die grundsätzliche Lauffähigkeit der eVerordnung. Sie beseitigt innerhalb angemessener Zeit auftretende Fehler in der eVerordnung und trägt dafür Sorge, dass der Nutzung der eVerordnung keine Rechte Dritter entgegenstehen. Der Gewährleistung unterliegt die jeweils aktuelle, für den Nutzer verfügbare Version.
       
    2. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht für unerhebliche Mängel.
       
    3. Die Krankenkasse genügt ihrer Pflicht zur Nachbesserung auch, indem sie über den jeweiligen Appstore Updates bereitstellt oder dem Nutzer einen Support zur Lösung etwa auftretender Installationsprobleme anbietet.
       
    4. Eine Funktionsbeeinträchtigung der eVerordnung, die aus Hardwaremängeln, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung o. ä. resultiert, ist kein Mangel.
       
    5. Der Nutzer ist verpflichtet, der Krankenkasse Mängel der eVerordnung unverzüglich mitzuteilen. Der Nutzer wird die Krankenkasse bei der Fehlerdiagnose und Fehlerbeseitigung unterstützen, indem er insbesondere auftretende Probleme konkret beschreibt, die Krankenkasse umfassend informiert und ihr die für die Mangelbeseitigung erforderliche Zeit und Gelegenheit gewährt.
       
    6. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit von Datenbeständen in gespeicherter Form wird keine Gewähr übernommen.
       
    7. Stellt sich bei der Suche nach Fehlern und Fehlerursachen heraus, dass diese nicht auf einem Mangel der eVerordnung beruhen, die eVerordnung verändert, außerhalb der vorgegebenen Umgebung eingesetzt oder falsch bedient wurde, liegt kein Mangel vor.
       
    8. Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.

J. Haftung

    1. Die Krankenkasse haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften.
       
    2. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Krankenkasse nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertraut. Die Krankenkasse haftet jedoch nicht für nicht vorhersehbaren, nicht vertragstypischen Schaden.
       
    3. Eine verschuldensunabhängige Haftung der Krankenkasse für bereits bei Vertragsabschluss vorhandene Fehler gem. § 536a BGB wird ausdrücklich ausgeschlossen.
       
    4. Leistungsverzögerungen hat die Krankenkasse nicht zu vertreten bei höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, behördlichen Maßnahmen, unvorhersehbarem Ausfall von Transportmitteln oder Energie und sonstigen unabwendbaren Ereignissen, auch soweit diese Umstände bei einem Vorlieferanten der Krankenkasse eintreten. Die Verpflichtung zur Leistungserbringung entfällt, wenn eines dieser Ereignisse zu einer von der Krankenkasse nicht zu vertretenden Unmöglichkeit führt.
       
    5. Sofern Daten, Dateien und Informationen von Dritten stammen und durch die Krankenkasse lediglich verarbeitet werden, wird eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit nicht übernommen.
       
    6. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für Ansprüche nach § 284 BGB auf den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
       
    7. Im Falle eines Datenverlustes haftet die Krankenkasse nur, wenn der Nutzer, den in diesen Nutzungsbedingungen auferlegten Pflichten im Umgang mit den in der eVerordnung gespeicherten Daten nachgekommen ist. Die Haftung für die Wiederherstellung von Daten des Nutzers wird zudem der Höhe nach auf die Kosten beschränkt, die notwendig sind, um die Daten wieder herzustellen, wenn sie in der von der Krankenkasse angegebenen Art und Weise regelmäßig gesichert werden oder in sonstiger Weise aus maschinenlesbarem Datenmaterial mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
       
    8. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für arglistig verschwiegene Mängel oder einer Garantieübernahme bleiben von diesen Haftungsregelungen unberührt.
       
    9. § 70 TKG (Telekommunikationsgesetz) bleibt unberührt.
       
    10. Eine weitergehende Haftung der Krankenkasse besteht nicht.
       
    11. Die vorstehenden Ziffern sind auch auf Schadensersatzansprüche gegen gesetzliche Vertreter, leitende Angestellte oder sonstige Erfüllungsgehilfen der Krankenkasse anwendbar.

K. Support

  1. Die Krankenkasse bietet den Nutzern der eVerordnung einen Support, der allgemeine Fragen zu den Funktionen der eVerordnung während der üblichen Service-Zeiten beantwortet. Die Berechtigung zum Zugriff auf den Support wird von der Krankenkasse zu Beginn der jeweiligen Supportanfrage überprüft. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf die Beantwortung von Fragestellungen binnen eines bestimmten Zeitraums.

L. Kündigung, Daten-Export und Daten-Löschung

    1. Soweit nicht abweichend geregelt, beginnt der Nutzungsvertrag im Zeitpunkt der Zustimmung der Einwilligungserklärung durch den Nutzer. Der Nutzungsvertrag bleibt auf unbestimmte Zeit in Kraft, sofern er nicht von einer der Parteien gekündigt wird.
       
    2. Der Nutzer kann den Nutzungsvertrag mit der Krankenkasse jederzeit schriftlich ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Frist durch Löschen der eVerordnung kündigen.
       
    3. Die Krankenkasse kann den Nutzungsvertrag kündigen:
      a) wenn das Versicherungsverhältnis des Nutzers bei der Krankenkasse endet, oder
      b) wenn der Nutzer die geänderten Nutzungsbedingungen gemäß Absatz M.2. nicht akzeptiert.
      c) wenn der Nutzer in der App die Nutzungsbedingungen für die Nutzung der eVerordnung zurücknimmt. Der Nutzer wird über diese Konsequenz beim Zurücknehmen der Einwilligung in der App informiert.
       
    1. Das Recht zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

M. Änderungen dieser Nutzungsbedingungen

    1. Die Krankenkasse ist berechtigt, diese Nutzungsbedingungen jederzeit während der Laufzeit dieses Nutzungsvertrags zu ändern. Die Krankenkasse informiert den Nutzer über Abänderungen dieser Nutzungsbedingungen. Sobald der Nutzer die geänderten Nutzungsbedingungen akzeptiert, werden die Änderungen wirksam.
       
    2. Der Nutzer kann die jeweils gültige Fassung der Nutzungsbedingungen über die App eVerordnung abrufen. Sofern der Nutzer eine Abänderung der Nutzungsbedingungen nicht akzeptiert, kann die eVerordnung nicht weiter genutzt werden.
       
    3. Die Krankenkasse ist zudem berechtigt, diese Nutzungsbedingungen ohne Einholen des Einverständnisses des Nutzers abzuändern:
      a) soweit die Abänderung der Nutzungsbedingungen für den Nutzer nur Vorteile bietet;
      b) soweit sich die Abänderung lediglich auf neue Funktionen, Dienste oder Leistungsteile bezieht und die Abänderung die gültige Leistungs- und Vertragsbeziehung nicht berührt;
      c) soweit die Abänderung erforderlich ist, um geltende gesetzlichen Anforderungen umzusetzen (z. B. bei Änderung der geltenden Rechtslage) und die Abänderung lediglich unwesentliche nachteilige Auswirkungen auf den Nutzer haben; oder
      d) soweit die Krankenkasse damit einer für verbindlich erklärten Behördenentscheidung bzw. einem verbindlichen Gerichtsurteil Folge leistet, und die Abänderung lediglich unwesentliche nachteilige Auswirkungen auf den Nutzer hat. Die Krankenkasse wird den Nutzer auf etwaige Abänderungen in der App eVerordnung hinweisen.

N. Anwendbares Recht

    1. Für diese Nutzungsbedingungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
       
    2. Ist der Nutzer Verbraucher und hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt während der Nutzung der eVerordnung in einem anderen Staat als der Bundesrepublik Deutschland, bleiben zwingende Rechtsvorschriften dieses anderen Staates von der in Buchstabe L.1. getroffenen Rechtswahl unberührt. Verbraucher im Sinn des Buchstabens L. ist jede natürliche Person, die den Nutzungsvertrag zur privaten Nutzung (d. h. die Nutzung gehört größtenteils weder zu ihrer gewerblichen noch zu ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit) schließt.

O. Salvatorische Klausel

Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam, außer, wenn das Festhalten an den Nutzungsbedingungen eine unzumutbare Härte für eine der Vertragsparteien wäre.