Dresden, 12. September 2024 – Gruppen, Landesorganisationen und Kontaktstellen der Selbsthilfe in Baden-Württemberg und Hessen können bis 31. Dezember 2024 noch Fördergelder bei der IKK classic für ihre Projekte beantragen.
Die Selbsthilfe leistet einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung von schweren Krankheiten, Behinderungen und psychosozialen Problemen. Die IKK classic unterstützt deshalb die Arbeit von regionalen Selbsthilfegruppen sowie von landesweiten Organisationen und Kontaktstellen.
Damit der Antrag rechtzeitig bearbeitet und genehmigt werden kann, sollte er mindestens drei bis vier Wochen vor Projektbeginn eingereicht werden. Gefördert werden beispielsweise Informationstage und Seminare für Betroffene und Angehörige, digitale Austauschformate, Plakataktionen oder Werbespots.
Regionale Antragsformulare finden Sie hier.