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Elektronische Verordnung für Hilfsmittel auf Wunsch direkt auf das Smartphone

Berlin, 6. November 2024

Premiere für die elektronische Verordnung (eVerordnung) von Hilfsmitteln: In einem gemeinsamen Innovationsprojekt können Versicherte der Krankenkassen AOK Bayern, BARMER, BIG direkt gesund, DAK-Gesundheit, Hanseatische Krankenkasse (HEK), IKK classic und Techniker Krankenkasse (TK) ab sofort von einem komplett digitalen Verfahren profitieren. Der neue papierlose Prozess reicht von der Ausstellung der Verordnung in der Arztpraxis, der Übersendung auf das Smartphone des Versicherten, der digitalen Weitergabe an einen Hilfsmittelanbieter bis zur Genehmigung durch die Krankenkasse und der Abrechnung mit der Kasse. Ärztinnen und Ärzte sowie Hilfsmittelanbieter können bereits an dem Innovationsprojekt teilnehmen. Für Versicherte, die die eVerordnung nutzen möchten, stehen die entsprechenden Apps ihrer Kassen zur Verfügung. Das Projekt beginnt mit der eVerordnung von orthopädischen Hilfsmitteln und Hilfsmitteln der Reha-Technik wie Bandagen, Einlagen oder Gehhilfen. Weitere Produktgruppen sollen folgen.

App-Lösung spart Zeit, Aufwand und Wege

„Das gemeinsam von sieben Kassen entwickelte Verfahren ist ein weiterer Baustein zur Digitalisierung des Gesundheitswesens. Drei Jahre vor der gesetzlich vorgesehenen Umstellung von Papier- auf elektronische Verordnungen können wir unseren Versicherten schon heute diesen digitalen Verordnungsprozess für Hilfsmittel anbieten“, sagt Prof. Dr. med. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der BARMER, im Namen des Kassenverbundes. Thomas Bodmer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der DAK-Gesundheit, ergänzt: „Nach den erfolgreichen Tests im August und September starten wir jetzt Schritt für Schritt mit der bundesweiten Umsetzung. Unsere innovative und praxistaugliche Lösung per App spart Zeit, Aufwand und Wege – für Versicherte und zugleich für Arztpraxen und Hilfsmittelanbieter.“ Perspektivisch können mehr als 34 Millionen Versicherte der sieben Kassen auf Wunsch frühzeitig von den Vorteilen der elektronischen Verordnung profitieren. Das sind fast die Hälfte aller gesetzlich Versicherten. Das Projekt soll zugleich eine praxiserprobte Blaupause für die Einführung der verpflichtenden eVerordnung für Hilfsmittel liefern, die für Mitte 2027 geplant ist.

Weniger Aufwand in der Arztpraxis

Damit Ärztinnen und Ärzte unkompliziert teilnehmen und die eVerordnung ohne großen Aufwand in ihren Praxisalltag integrieren können, kooperiert der Kassenverbund mit den Praxisverwaltungssystem-Herstellern CompuGroup Medical (CGM) und Medisoftware. Die eVerordnung wurde in die Praxisverwaltungssoftware dieser Anbieter integriert. Automatische Prüflogiken helfen, bei der Ausstellung Fehler zu vermeiden und alle erforderlichen Angaben vollständig einzutragen. Das reduziert unnötige Rückfragen und Telefonate von Hilfsmittelanbietern oder Krankenkassen. Schätzungen gehen davon aus, dass es aktuell bei jeder zweiten Papier-Verordnung Rückfragebedarf aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger Angaben gibt. Ein Ausdruck der Verordnung ist nicht mehr notwendig. Der Arzt versieht die Verordnung mit seiner elektronischen Signatur, anstatt händisch zu unterschreiben.

Bandagen, Einlagen und Co. per Smartphone

Teilnehmende Versicherte erhalten die eVerordnung für ihr Hilfsmittel nach der Verschreibung durch ihre Ärztin oder ihren Arzt direkt auf ihr Smartphone. Sie benötigen lediglich die entsprechende App ihrer Krankenkasse. Anders als eine Verordnung auf Papier kann die eVerordnung nicht verloren gehen oder beschädigt werden. Versicherte können die Verordnung dann in der App an Sanitätshäuser oder andere Hilfsmittelanbieter digital versenden, die Versorgungspartner ihrer Krankenkasse sind und am Projekt teilnehmen. An einer persönlichen Beratung, Anpassung und Abgabe vor Ort ändert sich nichts.

Schlanker Prozess für Sanitätshäuser, Apotheken und weitere Fachgeschäfte

Die elektronische Verordnung enthält alle relevanten Informationen zu dem verschriebenen orthopädischen Hilfsmittel oder Hilfsmittel der Reha-Technik, die zugrunde liegende Diagnose und gegebenenfalls weiterführende Angaben zur Versorgung. Sanitätshäuser, Apotheken und weitere Hilfsmittelanbieter, die an dem Innovationsprojekt teilnehmen, können die erforderlichen Daten automatisiert in ihre Branchensoftware übernehmen und mit der Versorgung beginnen. Versicherte haben in ihrer Kassen-App jederzeit Einsicht in den Bearbeitungsstatus ihrer Verordnung.

Technische Umsetzung

Um die technische Umsetzung für alle Beteiligten im Verschreibungsprozess benutzerfreundlich, einfach und effizient zu gestalten, hat der Kassenverbund namhafte Systemanbieter vertraglich eingebunden. Dazu gehören neben CGM und Medisoftware auch die ARGE DiGHIMI – bestehend aus dem IT-Systemanbieter HMM Deutschland, medicomp und der opta data Gruppe - sowie der IT-Dienstleister CGI. Als Managementgesellschaft wurde die OPED GmbH gewonnen.

Pro Jahr rund 35 Millionen Verordnungen

Allein für orthopädische Hilfsmittel und Hilfsmittel der Reha-Technik werden bislang jährlich mindestens 35 Millionen Papier-Verordnungen für die Versicherten der sieben Kassen ausgestellt. Ausführliche Informationen zum Pilotprojekt eVerordnung Hilfsmittel bietet die gemeinsame Website der Kassen egesundheit-deutschland.de.

Hinweis

Die gesetzlichen Krankenkassen AOK Bayern, BARMER, BIG direkt gesund, DAK-Gesund­heit, HEK - Hanseatische Krankenkasse, IKK classic und Techniker Krankenkasse haben sich im Frühjahr 2023 in der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) eGesundheit Deutschland zusammengeschlossen, um Digitalisierungsprojekte im Gesundheitswesen gemeinsam umzusetzen.

Ansprechpartner
Juliane Mentz
Juliane Mentz
Pressesprecherin
Viktoria Durnberger
Viktoria Durnberger
Stv. Pressesprecherin

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