Zur Verbesserung insbesondere der ambulanten Gesundheitsversorgung bereitet das Bundesgesundheitsministerium (BMG) zwei Gesetze vor – das Versorgungsgesetz I und das Versorgungsgesetz II (Arbeitstitel). Geplant sind darin Maßnahmen, die in Summe darauf hinwirken sollen, die Gesundheitsversorgung in der Kommune zu stärken und den Zugang zu Gesundheitsleistungen zu erleichtern.
So sind zum Beispiel geplant: finanzielle Förderung von alternativen Terminvermittlungsangeboten in Arztpraxen, Umsetzung eines Konzepts zur sektorenübergreifenden Versorgung in Gesundheitsregionen, Direktzugang von gesetzlich Versicherten zu Heilmittelerbringern, Möglichkeit für Krankenhaushebammen, auch ambulant zu arbeiten.
Nach den Eckpunkten des BMG, die bereits im August 2022 erstellt worden sind, sollen auch flächendeckend Gesundheitskioske zur niedrigschwelligen gesundheitlichen Beratung insbesondere der sozial benachteiligten Bevölkerung eingerichtet werden. Die Finanzierung soll zum größten Teil durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und zu einem kleineren Teil durch die private Krankenversicherung (PKV) und die Kommunen erfolgen.
Die IKK classic spricht sich für eine gezielte Förderung der Gesundheitskompetenz der Bevölkerung aus. Darüber hinaus fordert sie eine echte Reform der Versorgungsstrukturen. Gesundheitskioske bergen die Gefahr, dass Doppelstrukturen entstehen.