Es passierte kurz vor Feierabend. Britta Meier (Name geändert) wollte einen Schwerkranken von einem Zimmer in ein anderes verlegen. Der Boden in der Klinik, in der sie seit Jahren als Krankenschwester arbeitet, ist nicht ganz ebenerdig; das Bett samt Patient schwer. Meier stemmt sich dagegen, um es mit Schwung aus der Tür zu drücken – und bleibt mit dem Fußende im Türrahmen hängen. Diagnose: Außenmeniskusvorderhornriss.
Eine 56-jährige Krankenschwester zieht sich bei der Arbeit eine ernsthafte Verletzung am Knie zu. Nur ein Fall, der zeigt: Das Einholen einer Zweitmeinung kann nicht nur unnötige Operationen verhindern – sondern auch Ängste und Unsicherheiten abbauen.
Erfahrung zur Zweitmeinung vor der OP
„Bei Operationen bin ich grundsätzlich skeptisch“, sagt Britta Meier. Doch es half nichts: Eine konservative Behandlung wollte bei ihr nicht anschlagen. Der chirurgische Eingriff schien damit alternativlos. „Ich war unsicher und hatte Angst vor der Operation“, sagt die 56-Jährige rückblickend. Nach einigen Telefonaten mit der IKK classic wurde ihr deshalb eine ärztliche Zweitmeinung empfohlen, die allerdings zum gleichen Ergebnis kam. „Auch, wenn ich mir gewünscht hätte, dass es ohne Operation geht, hat mir das sehr geholfen“, sagt Meier. An einem Freitag erreichte sie die Zweitmeinung, am Montag darauf wurde sie operiert.
Wie sich bei der Operation von Britta Meiers Knie herausstellte, war nicht der Meniskus das Problem, sondern ein Loch im Knorpelüberzug des Oberschenkelknochens. Der IKK classic ist sie dennoch dankbar: „Die Zweitmeinung war richtig und wichtig. Erst die OP hat Licht ins Dunkel gebracht, sonst wäre es wohl immer schlimmer geworden“, sagt Meier. Die 56-Jährige ist heute auf Jobsuche, da sie ihren alten Beruf nicht mehr voll ausüben kann. Sie hofft, bald wieder nah am Patienten zu sein. In welcher Rolle, das müsse sich nun zeigen.
Operieren oder nicht?
Der Fall von Britta Meier zeigt: Ein kleiner Unfall und schon kommen große medizinische Entscheidungen auf einen zu. Zum anfänglichen Schock gesellen sich bald viele Fragen, die oft mit einer zentralen Unsicherheit einhergehen: Muss ich operiert werden oder heilt die Verletzung auch ohne chirurgischen Eingriff? Was also tun, wenn man den Behandlungsvorschlag anzweifelt oder seine Entscheidung absichern will? Denn tatsächlich wird in Deutschland immer häufiger operiert und Experten sagen, viele Operationen seien unnötig. Was also tun?
Wir erklären, wie Sie zu einer Zweitmeinung kommen, welche Rechte Sie haben und wie so ein Fall ablaufen kann.
Habe ich ein Recht auf eine Zweitmeinung?
Im Rahmen der freien Arztwahl haben gesetzlich Versicherte grundsätzlich die Möglichkeit, einen weiteren Facharzt aufzusuchen. Es ist also Ihr gutes Recht, eine weitere medizinische Meinung zu Behandlungen, Untersuchungen oder Operationen einzuholen.
Zusätzlich gibt es bei bestimmten planbaren Eingriffen das sogenannte Zweitmeinungsverfahren. Zu diesen Operationen zählen zum Beispiel Mandeloperationen oder Eingriffe an der Wirbelsäule. Wird einer dieser Eingriffe empfohlen, muss der behandelnde Arzt oder Ärztin mindestens zehn Tage vor der Operation darauf aufmerksam machen, dass Sie sich bei speziell qualifizierten Ärzten und Ärztinnen zusätzlich beraten lassen können. Notfalloperationen sind von der Zweitmeinungsregelung ausgeschlossen.
Wie kann ich eine Zweitmeinung einholen?
Informieren Sie Ihren behandeln Arzt oder Ärztin über Ihren Wunsch. Bitten Sie außerdem darum, dass man Ihnen Berichte, Laborwerte und Ergebnisse von Röntgenuntersuchungen aushändigt. Sie haben außerdem das Recht auf eine elektronische Kopie der Patientenakte. Das vermeidet überflüssige und belastende Doppeluntersuchungen. Bei welchem Facharzt die Zweitmeinung eingeholt wird, können Sie frei entscheiden, sofern der Arzt die notwendige Qualifikation vorweisen kann.
IKK classic unterstützt bei der Zweitmeinung
"Kein Schnitt zu viel": Unter diesem Motto klärt die IKK classic über das Thema Zweitmeinung auf. Wie eine repräsentative Umfrage der IKK classic zeigt, sind viele Versicherte bei diesem Thema nämlich unsicher oder zu wenig informiert – und nur 44,5 Prozent der Teilnehmer wussten, dass die IKK classic beim Einholen einer ärztlichen Zweitmeinung unterstützt.
Und so geht's: In Zusammenarbeit mit BetterDoc können sich Versicherte, die unsicher sind, ob ihre geplante Behandlung die richtige ist, fachärztliche Spezialisten für eine zweite Meinung empfehlen lassen.
Dafür melden Sie sich einfach telefonisch unter der kostenfreien Hotline 0800 444 6 999 oder per Kontaktformular bei BetterDoc und beschreiben Ihre Beschwerden. BetterDoc analysiert anschließend Ihren Fall und recherchiert innerhalb von 48 Stunden geeignete Spezialisten oder Kliniken. Auf Wunsch vereinbart BetterDoc einen Termin beim Arzt/bei der Klinik Ihrer Wahl.
Mehr erfahrenWie viele Zweitmeinungen darf man einholen?
Durch die freie Arztwahl dürfen Sie ihren behandelnden Arzt theoretisch so oft wechseln, wie Sie möchten. Im Fall der Zweitmeinungsregelung hat man allerdings nur Anspruch auf eine weitere unabhängige Patientenberatung und Bewertung des Behandlungsvorschlags. Alle weiteren Zweitmeinungen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse nicht. Natürlich darf man auf eigene Kosten so viele zusätzliche Expertenmeinungen einholen, wie man will.