Die elektronische Patientenakte (ePA) gibt es seit 01.01.2021. Sie ist ein lebenslang laufender, geschützter Speicher für medizinische Dokumente. Sie alleine bestimmen, was in der Akte gespeichert wird und wer darauf zugreifen darf. Nutzen Sie Ihre ePA ganz einfach mit Ihrem Smartphone.
Hier geht‘s zum YouTube-Video: "Die ePA begleitet uns ein Leben lang"
Seit dem 15.01.2025 wird für alle gesetzlich Versicherten automatisch eine ePA angelegt, sofern der Aktenanlage nicht widersprochen wird. Hier spricht man von der sogenannten „ePA für alle“.
Weitere Informationen zur „ePA für alle“ von der gematik finden Sie unter folgendem Link: https://www.gematik.de/anwendungen/epa/epa-fuer-alle
Das Widerspruchsverfahren („Opt-Out“) der „ePA für alle“ ist nicht identisch zum Widerspruch gegen Bescheide von Krankenkassen. Mit der Widerspruchsmöglichkeit gegen die „ePA für alle“ erhalten Sie die Möglichkeit selbst zu entscheiden, was mit Ihren Daten passiert. Hierzu gehört die Möglichkeit Widerspruch gegen die Anlage einer ePA bzw. die Löschung einer bestehenden ePA einzulegen oder nur gegen bestimmte Funktionen der ePA.
Neben dem Widerspruch gegen die automatische Anlage der ePA bzw. die Löschung einer bestehenden ePA, gibt es auch die Möglichkeit einzelnen Funktionen einer bestehenden ePA zu widersprechen, bspw. direkt über die IKK classic ePA-App.
Des Weiteren können Sie Ihren Widerspruch jederzeit
bei der IKK classic einreichen.
Nein, die ePA-App ist keine zwingende Voraussetzung für die Nutzung der ePA. Versicherte Personen ohne App können die ePA ebenfalls nutzen. Leistungserbringer erhalten im Behandlungskontext Zugriff auf Ihre ePA. Ein Behandlungskontext entsteht durch das Stecken der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) vor Ort. Die Eingabe der PIN wird hier nicht benötigt.
Über die ePA-App kann die Berechtigung dann bspw. jederzeit entzogen oder auch verlängert werden. Kunden ohne App können dies über die Ombudsstelle der IKK classic vornehmen lassen.
Ihre angelegte ePA wird ab März automatisch mit der Leistungsauskunft von der IKK classic (Übersicht der in Anspruch genommenen Leistungen) gefüllt. Weiterhin können Daten aus dem E-Rezept übernommen werden. Sofern Leistungserbringer Dokumente hochladen sollen, ist hier der Kontakt mit dem Leistungserbringer zu empfehlen.
Hatten Sie bereits vor dem 15.01.2025 eine aktivierte ePA, gibt es die Möglichkeit, Ihre bisherigen Daten nach der Anlage der neuen ePA in Ihre bestehende Akte zu übertragen. Die Übernahme Ihrer Daten können Sie ganz einfach nach Anmeldung an der ePA-App im Hauptmenü starten.
Ja, der Widerspruch gegen die Anlage der ePA kann jederzeit formlos zurückgenommen werden. Eine Anlage der ePA ist auch im Nachgang möglich.
Sofern Sie keinen Widerspruch eingelegt haben, legt die IKK classic für Sie automatisch eine elektronische Patientenakte an. Laden Sie sich die IKK classic ePA-App im Apple App Store oder Google Play Store herunter und erhalten den vollen Überblick über alle Aktivitäten in Ihrer ePA. Ab voraussichtlich Mitte 2025 haben Sie auch die Möglichkeit die „ePA für Alle“ auf Ihrem PC oder Laptop zu nutzen (ePA Desktop-Client).
Nein, für jede gesetzlich versicherte Person wird eine ePA angelegt, sofern sie nicht dagegen widerspricht. Besonderheit bei Kindern bis 15 Jahre: Die Sorgeberechtigten eines Kindes beantragen und verwalten die ePA für das Kind. Dabei müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Das Kind ist gesetzlich krankenversichert und die App dieser Krankenkasse wird zur Verwaltung des Kontos genutzt. Sorgeberechtigte können eine Identifizierung des Kindes bis zum 18. Lebensjahr durchführen.
Bei Neugeborenen erfolgt die automatische Aktenanlage ca. sechs Wochen nach Anmeldung des Kindes bei der IKK classic (z.B. Aufnahme in die Familienversicherung). Legen Sie innerhalb dieser sechs Widerspruch gegen die automatische Anlage der ePA ein, wird für das Neugeborene auch keine ePA angelegt.
Nein, die Registrierung kann auch über die E-Mail-Adresse der Eltern erfolgen. Maßgeblich zur Unterscheidung der jeweiligen Benutzerkonten ist die jeweilige Versichertennummer der versicherten Person.
Ja, beide Eltern können zugreifen, wenn sie als Vertreter in der App hinterlegt sind.
Nein, sofern Sie keinen Widerspruch einlegt haben, wurde ab dem 15.01.2025 für Sie automatisch eine ePA angelegt. Möchten Sie zusätzlich noch die Vorteile der IKK classic ePA-App nutzen, ist eine Registrierung in der App erforderlich: Ganz einfach die Nutzungsbedingungen der ePA akzeptieren und die Kenntnisnahme der Datenschutzerklärung bestätigen.
Sie entscheiden ganz allein, wer was einsehen und speichern darf: Sie können Ärztinnen und Ärzten, Apotheken, Krankenhäusern sowie Psychotherapeuten, Hebammen und Zahnärzten Zugriffsrechte erteilen, um ebenfalls Dokumente in Ihrer ePA zu speichern. Wenn Sie jemandem keinen Zugriff erlauben oder ihm diesen entzogen haben, kann er keine Dokumente in der ePA speichern und lesen.
Hier geht’s zum YouTube-Video: "In der ePA ganz einfach Rechte vergeben"
In der ePA können alle medizinisch relevanten Daten und Dokumente digital gespeichert werden. Dies umfasst beispielsweise Laborergebnisse, Arztberichte, Röntgenbilder oder Befunde. Laden Sie Ihre Dokumente ganz einfach in einem der gängigen Formate hoch (z. B. PDF, JPG, TIF).
Nein. Hierbei handelt es sich um sogenannte medizinische Informationsobjekte (MIO). Diese Dokumente können nur durch medizinisches Personal wie etwa Ärzte oder Zahnärzte eingestellt werden.
Dann wenden Sie sich bitte an die für den Arzt zuständige Kassenärztliche Vereinigung (KV). Näheres finden Sie auf der Internetseite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).
Die Leistungsauskunft wird Ihnen ab Märzt in Ihre ePA durch die Krankenkasse bereitgestellt. Sofern Sie die Leistungsauskunft nicht möchten, können Sie dies in der IKK classic ePA-App einstellen unter: „Profil“ (oben rechts) > „Ihre Patientenakte“ > „Einwilligungen & Widersprüche“ > „Leistungsübersicht Ihrer IKK classic“ > Aktivierung des Schiebereglers
Sofern Sie keine ePA-App nutzen, können Sie auch einen formlosen Widerspruch einreichen.
Ja, der Behandlungskontext ist beim Stecken der eGK gegeben. Dadurch erhält der Arzt automatisch eine 90-tägige Berechtigung, um auf Ihre ePA zuzugreifen.
Zum einen können Sie beim Leistungserbringer den Widerspruch zur Einstellung von Dokumenten äußern. Weiterhin gibt es die Möglichkeit über die ePA-App oder die Ombudsstelle der IKK classic den Zugriff von Leistungserbringerinstitutionen auf Ihre ePA zu beschränken.
Über die ePA-App können Sie zusätzlich Berechtigungen erteilen, damit Leistungserbringer auch ohne Behandlungskontext etwas in Ihre Patientenakte einstellen können.
Bei einem Wechsel der Krankenkasse wird Ihre ePA mit allen Inhalten automatisch zu Ihrer neuen Krankenkasse mitumgezogen.
Sofern Sie einen Widerspruch gegen die Einstellung einer Leistungsauskunft oder gegen die Weiterleitung von anonymisierten Daten zur Forschungszwecken eingereicht haben, ist dieser bei der neuen Krankenkasse nochmal erneut mitzuteilen. Alle anderen Widersprüche werden automatisiert übertragen.
Beim Öffnen Ihrer ePA werden Ihnen automatisch alle neuen Aktivitäten seit Ihrer letzten Anmeldung angezeigt. Diese Anzeige können Sie in Ihrem ePA-Profil unter „Benachrichtigungen & Hinweise“ deaktivieren.
Falls Sie ein Smartphone benutzen, welches über eine NFC-Funktion (Near Field Communication) verfügt, ändern Sie die PIN Ihrer Gesundheitskarte in Ihrem Benutzerkonto (GesundheitsID) über die IKK classic ePA-App. Sie benötigen dazu nur die auf der Gesundheitskarte vorne aufgedruckte Zugangsnummer (CAN - Card Access Number) sowie Ihre aktuelle PIN.
Sie benötigen dazu ein Smartphone mit NFC-Funktion (Near Field Communication). Öffnen Sie Ihre ePA-App mit Ihrer Gesundheitskarte: Halten Sie die Vorderseite Ihrer Gesundheitskarte an die Rückseite Ihres Smartphones. Anschließend geben Sie Ihre bestehende PIN ein. Wenn Sie dabei feststellen, dass Ihre aktuelle PIN gesperrt ist, dann können Sie die PIN mit Ihrer PUK entsperren. Sie benötigen dazu die auf der Gesundheitskarte vorne aufgedruckte CAN (Card Access Number) sowie Ihre PUK. In Ihrem Benutzerkonto (GesundheitsID) über die App können Sie die PIN ändern.
Nutzen Sie die Dokumentenliste in Ihrer ePA-App: Hier sehen Sie alle gespeicherten Dokumente und weitere Details. Für eine bessere Übersicht können Sie die Dokumente nach Titel, Autoren und weiteren Kriterien durchsuchen und filtern – auch zum Herunterladen auf Ihr Gerät. Da Sie selbst bestimmen, welche Daten in Ihrer ePA vorhanden sind, können Sie Dokumente auch jederzeit löschen. Bitte beachten Sie, dass es dabei zu Lücken in Ihrer medizinischen Historie kommen kann.
Wählen Sie dafür über die Dokumentliste in Ihrer App ein vorhandenes Dokument auf Ihrem Gerät aus. Die App schlägt Ihnen beim Einstellen des Dokuments Metadaten vor. Verändern oder passen Sie diese Daten so an, dass Sie das Dokument später ganz einfach wiederfinden. Die App verschlüsselt das Dokument vor dem Hochladen in Ihre ePA und stellt damit sicher, dass nur Sie oder Berechtigte Zugriff darauf haben.
Wenn Sie die IKK classic ePA-App nicht nutzen, haben Sie voraussichtlich ab Mitte März 2025 die Möglichkeit, Dokumente von der IKK classic in Ihre Patientenakte hochladen zu lassen. Melden Sie sich dafür bitte bei Ihrem Kundenservice vor Ort!
Entscheiden Sie, wer auf die Daten und Dokumente in Ihrer ePA zugreifen darf. Berechtigungen können zeitlich begrenzt werden oder für einen unbegrenzten Zeitraum erteilt werden.
Sie können Berechtigungen jederzeit erteilen, verändern oder entziehen. Für neue Berechtigungen gilt: Suchen Sie direkt in der App nach Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer Gesundheitseinrichtung. Stellen Sie danach die Dauer und die Dokumentenkategorie der Berechtigung ein. Wichtig: Bereits heruntergeladene Dokumente verbleiben auch nach dem Löschen der Berechtigung bei den Zugriffsberechtigten. Diese haben nachfolgend jedoch keinen Zugriff mehr auf Ihre ePA. Abgelaufene Berechtigungen werden vom Aktensystem automatisch gelöscht.
Ihre ePA verfügt über ein detailliertes Protokoll zum Abrufen oder Exportieren über sämtliche Zugriffe – von Ihnen selbst und von Berechtigten. So können Sie nachvollziehen, wenn Dokumente aus Ihrer ePA eingestellt, abgerufen oder gesucht werden oder wann Sie Berechtigungen erteilt oder entzogen haben – am einfachsten mit der Such- oder Filterfunktion. Die Protokolleinträge werden im Aktensystem nach Ablauf von drei Jahren gelöscht.
Betrachten Sie einzelne Protokolleinträge in der Detailansicht: Hier können Sie Art, Zeitpunkt und Ergebnis (erfolgreich oder fehlgeschlagen) des Zugriffs, Name des Nutzenden, Bezeichner des Objektes usw. sehen.
Exportieren Sie Ihre Protokollliste jederzeit: Lassen Sie sich Ihre Übersicht auf Ihrem Gerät anzeigen oder drucken Sie Ihre Liste aus.
Wenn für Sie keine ePA mehr genutzt werden soll, können Sie der ePA jederzeit widersprechen. Dann sind alle bis dato in der ePA gespeicherten Daten und Dokumente dauerhaft und unwiderruflich gelöscht!
Unsere Bitte an Sie: Sichern Sie sich vor dem Widerspruch gegen die ePA alle wichtigen Dokumente – diese sind nach Ihrem Widerspruch unwiderruflich gelöscht
Im Falle des Todes wird Ihre ePA automatisch nach 365 Tagen gelöscht. Erben können eine frühere Löschung beantragen oder aber auch die Löschfrist auf einen späteren Zeitpunkt verschieben. Wünschen Sie, dass Ihre Nachkommen Zugang zu den in Ihrer ePA gespeicherten Dokumente erhalten sollen, sorgen Sie bitte schon frühzeitig vor. Dazu einfach einen oder mehrere Erben benennen, die in Frage kommenden Personen bevollmächtigen oder die Zugangsdaten für Ihre ePA in Ihrem Testament hinterlegen
Eine GesundheitsID ermöglicht es Ihnen, sich schnell und einfach über Ihr Smartphone in Apps wie die IKK classic-App oder die elektronische Patientenakte (ePA) einzuloggen. Die IKK classic verwaltet diese digitalen Identitäten über das sogenannte IAM (Identity & Access Management). Hier benötigen Sie ein IAM-Benutzerkonto. Weitere Informationen erhalten Sie hier
Legen Sie sich Ihr Benutzerkonto direkt in der IKK classic App oder der IKK classic ePA-App an: Klicken Sie dazu ganz einfach auf der Startseite auf „Los geht‘s“. Die Anlage eines Benutzerkontos erfolgt über dann über den Button „Registrieren“. Anschließend folgen Sie bitte den Anweisungen.
Klicken Sie in der App auf „Los geht‘s" und anschließend auf „Passwort vergessen“.
Gut zu wissen: Sie benötigen Ihre 10-stellige Versichertennummer, die letzten sechs Stellen der Kennnummer Ihrer eGK sowie den Zugriff auf die hinterlegte und verifizierte E-Mail-Adresse. Anschließend „E-Mail anfordern“ und den weiteren Anweisungen folgen.
Ändern Sie Ihren App-Code ganz einfach in Ihrem IAM-Benutzerkonto.
Setzen Sie Ihr Benutzerkonto zurück. Anschließend starten Sie noch einmal den Identifizierungsprozess und geben Sie alle bisher hinterlegten Geräte beim nächsten Zugriff erneut frei.
So gehts:
Sie haben Ihren App-Code vergessen oder keinen Zugriff mehr auf ein bereits hinterlegtes Gerät? Setzen Sie bitte das Benutzerkonto zurück und identifizieren Sie sich erneut. Geben Sie danach bitte alle bisher hinterlegten Geräte beim nächsten Zugriff erneut frei. Das Benutzerkonto wird im IAM zurückgesetzt.
Erteilen Sie über ein bereits verbundenes Gerät die Freigabe für Ihr neues Gerät. Sie haben kein verbundenes Gerät mehr? Dann identifizieren Sie sich bitte erneut. Aus Sicherheitsgründen werden alle bisher bestehenden Gerätebindungen Ihres Benutzerkontos entfernt.
Sie können beliebig viele Geräte mit Ihrem Benutzerkonto verbinden.
In einem solchen Fall können Sie den Zugang zu Ihrem IAM-Benutzerkonto sperren oder die verknüpften Geräte sperren, damit niemand auf Ihre Daten zugreifen kann.
Hier geht’s zum IAM-Selfservice.
Für Sie beantragen wir eine neue eGK – Ihre ePA sowie Ihre GesundheitsID bleiben bestehen. Bitte rufen Sie unseren Kundenservice an – für Sie kostenfrei unter 0800 455 1111.
Die aktuellen Nutzungsbedingungen zum IAM (Identity- & Access-Management) finden Sie hier.
Folgende Geräte werden aktuell unterstützt:
Grundsätzlich gilt: Ist das Smartphone für die Nutzung der Online-Ausweisfunktion geeignet, wird in der Regel auch die IKK classic ePA-App auf diesem Gerät unterstützt. Eine Auflistung aller Geräte finden Sie hier.
Hinweis: Folgende Geräte (Aufzählung ist nicht abschließend!) erfüllen beispielsweise nicht mehr die erforderlichen Sicherheitsanforderungen der gematik. Eine Nutzung der IKK classic ePA-App ist mit diesen Geräten daher nicht möglich:
Über Ihr Profil > „Ihre Patientenakte“ > „Sie vertretende Personen“ können Sie bis zu fünf Personen hinterlegen, die Sie rund um Ihre ePA vertreten sollen. Vorausgesetzt die Personen nutzen die ePA-App ihrer Krankenkasse und Sie haben Ihren gewählten Vertreter eigenständig über den Datenschutz anhand der eigenen Datenschutzbedingungen aufgeklärt.
Hier geht’s zum YouTube-Video: "Wie lege ich eine Stellvertretung in der ePA an?"
Gut zu wissen: Seit dem 01.07.2023 können auch privatversicherte Personen als Vertreter eingerichtet werden. Voraussetzung ist hierfür, dass bei der jeweiligen privaten Krankenversicherung eine ePA-App angeboten wird und die privatversicherte Person im Besitz einer Krankenversicherungsnummer (KVNR) ist. Falls die privatversicherte Person noch keine KVNR besitzt, kann diese bei der jeweiligen privaten Krankenversicherung beantragt werden.
Wenn Sie eine andere Person vertreten, greifen Sie mit Ihrer eigenen ePA-App auf die ePA dieser Person zu. Sie können die Dokumente und Berechtigungen der zu vertretenden Person verwalten.
So einfach gehts: Klicken Sie in der IKK classic ePA-App in Ihrem Profil auf „Vertretungen einrichten“ und folgen den weiteren Anweisungen.
Ab voraussichtlich Mitte 2025 haben Sie auch die Möglichkeit die „ePA für Alle“ auf Ihrem PC oder Laptop zu nutzen (ePA Desktop-Client).
Auf dem Tablet ist die Nutzung der ePA-App zwar möglich, jedoch nicht optimal geeignet.
Sie melden Sich mit Ihrer GesundheitsID (Versichertennummer + Passwort) an. Im Anschluss ist der Zugriff auf Ihre ePA eine weitere Anmeldung notwendig. Wählen Sie zwischen folgenden Möglichkeiten:
Folgen Sie bitte den weiteren Anweisungen in der App.
Nur Sie und diejenigen, denen Sie dazu eine Berechtigung erteilt haben. Weder die IKK classic noch unser IT-Dienstleister haben Zugriff auf die Inhalte Ihrer ePA. Gut zu wissen: Entscheiden Sie selbst, wie lange Ihre erteilten Berechtigungen gelten – passen Sie dazu den Zeitraum ganz einfach in der App an.
Ja. Die Dokumenteninhalte sind so verschlüsselt, dass niemand außer Ihnen und denen, die Sie dazu berechtigt haben, die Inhalte lesen können. Zu jedem Dokument gehören auch sogenannte Metadaten, die zur Dokumentensuche verwendet werden. Diese Metadaten werden für die Suche nach Dokumenten in einem eigens geschützten Bereich entschlüsselt, solange Sie an der ePA angemeldet sind.
Sie entscheiden, wie lange Ihre Gesundheitsdokumente gespeichert werden. Das Hochladen, Speichern, Herunterladen oder Löschen von Dokumenten erfolgt durch Sie oder indem Sie beispielsweise Ihrer behandelnden Praxis die Berechtigung hierfür erteilen.
Gut zu wissen: Alle Daten werden automatisch vollständig gelöscht, wenn Sie der ePA widersprochen haben.
Die Server stehen in Deutschland und unterliegen den europäischen Datenschutzbestimmungen.
Ansprechpartner für alle Fragen zum Datenschutz der ePA ist der Datenschutzbeauftragte der IKK classic. Diesen können Sie über folgende E-Mail-Adresse kontaktieren:
datenschutz@ikk-classic.de
Weitere Kontaktdaten finden Sie in der Datenschutzerklärung zur ePA.
Sie benötigen einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis – Personalausweis oder Reisepass – und Ihre aktuelle Versichertenkarte (eGK).
Aktuell stehen in der IKK classic ePA-App folgende POSTIDENT-Produkte zur Verfügung: Identifizierung vor Ort in einer offiziellen Postfiliale und die Online-Ausweisfunktion (eID).
Sie können Ihren Online-Ausweis beim für Sie zuständigen Bürgerservice Ihrer Kommune kostenfrei aktivieren lassen und Ihre neue PIN setzen. Die für Sie zuständige Behörde finden Sie bspw. hier.
Sie benötigen die Deutsche Post-App nur für eine Identifizierung per Online-Ausweisfunktion – in einer Postfiliale identifizieren Sie sich ganz ohne App.
Die Identifizierung kann nur in einer offiziellen Postfiliale erfolgen. Finden Sie eine Filiale in Ihrer Nähe unter deutschepost.de/de/s/standorte.html
Eine Liste über die akzeptierten Ausweisdokumente für das Filialident finden Sie unter deutschepost.de/content/dam/dpag/images/P_p/Postident/downloads/dp-postident-ausweisliste-filiale.pdf
Das Fehlschlagen des POSTIDENT-Verfahrens kann unterschiedliche Gründe haben. Bitte rufen Sie unseren Kundenservice an – für Sie kostenfrei unter 0800 455 1111 oder melden Sie sich bei Ihrem Kundenservice vor Ort. Wir helfen Ihnen gern!
Sie erhalten eine E-Mail, wenn das POSTIDENT-Verfahren erfolgreich war. Melden Sie sich anschließend in Ihrer ePA-App an und richten Sie Ihre ePA ein. In den nächsten Tagen senden wir Ihnen Ihre persönliche PIN und PUK zu Ihrer aktuellen Gesundheitskarte zu.
Sie können das eID-Verfahren für Ihr Kind nutzen, wenn das Ausweisdokument des Kindes über die eID-Funktion verfügt und Ihr Kind mindestens 16 Jahre alt ist. Gut zu wissen: Die Identifizierung vor Ort ist nur möglich, wenn das Kind und die erziehungsberechtigte Person in der Postfiliale anwesend sind und das Ausweisdokument des Kindes über die eID Funktion verfügt.
Nein, dieses Verfahren steht aktuell nicht zur Verfügung.
Bei Fragen zur Registrierung und Nutzung der ePA rufen Sie bitte unseren Kundenservice an – für Sie kostenfrei unter 0800 455 1111. Bei technischen Einschränkungen wenden Sie sich bitte an die kostenfreie Service-Hotline 0800 634 6345. Bitte beachten Sie: Wir als Krankenkasse haben keinen Einblick in die persönlichen Daten Ihrer ePA. Bei medizinischen Fragen ist deshalb Ihr Arzt oder Ihre Ärztin die richtige Ansprechperson.
Bei technischen Einschränkungen benötigen wir von Ihnen einen 12-stelligen Support-Code. Diesen erhalten Sie gleich beim Öffnen der App, wenn Sie oben rechts auf das "I" für Infobutton klicken. Klicken Sie dann auf "App Bericht senden" und Sie erhalten sofort den 12-stelligen Support-Code.
Falls Sie schon ein Benutzerkonto in der App haben, dann klicken Sie oben rechts auf Ihr Profil. Danach auf "Information" und dann auf "App Bericht senden".